Stand: 30. September 2026
Es gelten die Förderbedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Förderbedingungen können sich kurzfristig ändern. Eine Förderzusage besteht erst mit dem Bewilligungsbescheid.

BEG-Förderung 2026: Das ändert sich seit 21. Juli

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), insbesondere bei der Heizungsförderung und den Einzelmaßnahmen.

Grundlage ist die überarbeitete BEG-Einzelmaßnahmen-Richtlinie (Bundesanzeiger vom 27. August 2026). Anträge stellen Sie je nach Maßnahme beim BAFA oder bei der KfW.

Übersicht zu Effizienzhaus-Standards und KfW-Förderung

Die wichtigsten Änderungen

  • Heizungsförderung: 30 % Grundförderung, Einkommensbonus bis 40 %, neuer Familienzuschlag.
  • Förderfähige Kosten: 28.000 € für die erste Wohneinheit, mit halbjährlicher Absenkung ab Februar 2027.
  • iSFP-Bonus: 5 Prozentpunkte bei Umsetzung mit mindestens 30.000 € (brutto), höhere Förderhöchstgrenzen.
  • Weggefallen: Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag.
  • Neu ab 2027: WPB-Bonus und Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen.

Heizungsförderung für Wohngebäude (KfW 458)

Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellen- und wasserstofffähige Heizungen, innovative Heiztechnik sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Bestandteil Bedingung seit 21.07.2026
Grundförderung 30 %
Einkommensbonus
(selbstnutzende Eigentümer)
40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen
Familienzuschlag (neu) Lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt, wird das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 € gemindert
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % beim frühzeitigen Austausch funktionstüchtiger fossiler Heizungen; sinkt halbjährlich ab 01.02.2027 (12 %, 8 %, 4 %) und entfällt ab 01.08.2028
Maximale Förderquote 80 % bei einem Einkommen bis 30.000 € (bis 40.000 € inklusive Familienzuschlag), sonst 70 %
Förderfähige Kosten 28.000 € für die 1. Wohneinheit, je 15.000 € für die 2. bis 6., je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit
Weggefallen Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag

Absenkung der förderfähigen Kosten (1. Wohneinheit)

Die Höchstgrenze für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 1. Februar 2027 zum 1. Februar und 1. August eines Jahres um jeweils 750 €:

Zeitraum Förderfähige Kosten, 1. Wohneinheit
21.07.2026 bis 31.01.2027 28.000 €
01.02.2027 bis 31.07.2027 27.250 €
01.08.2027 bis 31.01.2028 26.500 €
01.02.2028 bis 31.07.2028 25.750 €
01.08.2028 bis 31.01.2029 25.000 €
01.02.2029 bis 31.07.2029 24.250 €
01.08.2029 bis 31.01.2030 23.500 €
01.02.2030 bis 31.07.2030 22.750 €
ab 01.08.2030 22.000 €

Ab dem 1. Quartal 2027

  • Für Wärmepumpen sinkt die Grundförderung auf 15 %.
  • Ein neuer Wertschöpfungsbonus von 15 Prozentpunkten gilt für Wärmepumpen mit Ursprung in der Europäischen Union.

Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik (BAFA)

Maßnahme Fördersatz
Gebäudehülle (z. B. Dämmung, Fenster) 15 %
Anlagentechnik außer Heizung (z. B. Lüftung) 15 %
Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung 15 %
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung 50 %

Förderfähige Ausgaben je Gebäude und Kalenderjahr

Wohneinheit ohne iSFP mit iSFP-Bonus
1. Wohneinheit 30.000 € 60.000 €
2. bis 6. Wohneinheit (je) 15.000 € 30.000 €
ab 7. Wohneinheit (je) 8.000 € 15.000 €
  • iSFP-Bonus: 5 Prozentpunkte zusätzlich auf den Teil der förderfähigen Ausgaben, der die Höchstgrenze ohne iSFP übersteigt. Voraussetzung ist ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € (brutto) und die Umsetzung innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP. Für Heizungen gilt der iSFP-Bonus nicht.
  • WPB-Bonus (Gebäude mit schlechter Energieeffizienz): Ab dem 1. Quartal 2027 zusätzlich 5 Prozentpunkte für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle als Teil eines geförderten iSFP, ohne Mindestinvestitionsvolumen und für maximal drei Anträge.
  • Nichtwohngebäude: Die Höchstgrenzen richten sich nach der Nettogrundfläche (Gebäudehülle und Anlagentechnik: 500 € je m²). Innenbeleuchtungssysteme werden nicht mehr gefördert.

Wie sich der iSFP-Bonus für Ihr Gebäude auswirkt, zeigt unser iSFP-Vorteilsrechner.

Energieberatung für Wohngebäude

Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wird mit 50 % des förderfähigen Beratungshonorars bezuschusst:

  • maximal 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser
  • maximal 850 € für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten
  • zusätzlich 250 € für die Erläuterung der Ergebnisse in einer Wohnungseigentümerversammlung

Der Antrag muss vor Beginn der Beratung gestellt werden. Mehr dazu auf unserer Seite zum individuellen Sanierungsfahrplan.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur BEG-Förderung 2026

Ab wann gelten die neuen Förderbedingungen?

Die neuen Bedingungen gelten seit dem 21. Juli 2026. Für die Förderung ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich. Weitere Änderungen greifen ab dem 1. Quartal 2027 und halbjährlich ab dem 1. Februar 2027.

Wie hoch ist der Zuschuss für eine Wärmepumpe?

Die Grundförderung beträgt derzeit 30 %. Selbstnutzende Eigentümer können einen Einkommensbonus von bis zu 40 % und den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % erhalten. Die Förderquote ist auf maximal 70 % beziehungsweise 80 % begrenzt. Ab dem 1. Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 %, dazu kommt bei einer Herstellung in der EU ein Wertschöpfungsbonus von 15 Prozentpunkten.

Gilt der iSFP-Bonus auch für die Heizung?

Nein. Der iSFP-Bonus gilt für Maßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik, nicht für Anlagen zur Wärmeerzeugung, Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung und Fachplanung.

Was ist der Familienzuschlag?

Lebt im Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren, wird das für den Einkommensbonus anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 € gemindert. Dadurch kann ein höherer Einkommensbonus erreicht werden.

Wo stelle ich den Antrag?

Je nach Maßnahme beim BAFA, bei der KfW oder über einen Finanzierungspartner. Die technischen Bestätigungen erstellt ein Energieeffizienz-Experte. Der Antrag muss grundsätzlich vor einem förderschädlichen Vorhabenbeginn gestellt werden.

Wie hoch ist der Einkommensbonus?

Selbstnutzende Eigentümer erhalten beim Heizungstausch einen Einkommensbonus von 40 Prozentpunkten bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €, 30 Prozentpunkten bis 40.000 € und 10 Prozentpunkten bis 50.000 €. Lebt ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt, wird das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 € gemindert (Familienzuschlag).

Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus?

Den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige fossile Heizung frühzeitig austauschen. Er beträgt 16 Prozentpunkte bis 31.01.2027 und sinkt dann halbjährlich auf 12, 8 und 4 Prozentpunkte. Ab dem 01.08.2028 entfällt er.

Wie hoch sind die förderfähigen Kosten beim Heizungstausch?

Für die 1. Wohneinheit 28.000 €, für die 2. bis 6. Wohneinheit je 15.000 € und ab der 7. Wohneinheit je 8.000 €. Die Höchstgrenze der 1. Wohneinheit sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 € bis auf 22.000 € ab dem 1. August 2030.

Was ändert sich bei der BEG ab 2027?

Ab dem 1. Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 %; dazu kommt ein Wertschöpfungsbonus von 15 Prozentpunkten für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU. Außerdem gilt ein WPB-Bonus für Dämmmaßnahmen an Gebäuden mit schlechter Energieeffizienz. Ab dem 1. Februar 2027 sinken die förderfähigen Kosten und der Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich.

Was ist der iSFP-Bonus und wann gibt es ihn?

Der iSFP-Bonus erhöht den Fördersatz für Maßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik um 5 Prozentpunkte auf den Teil der förderfähigen Ausgaben, der die Höchstgrenze ohne iSFP übersteigt. Voraussetzung sind ein geförderter individueller Sanierungsfahrplan, ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € (brutto) und die Umsetzung innerhalb von 15 Jahren. Für Heizungen gilt der iSFP-Bonus nicht.

Ihre Vorteile durch unsere Fördermittelberatung

  • Prüfung der optimalen Kombination aus Grundförderung, Boni und Höchstgrenzen
  • Einsatz eingetragener Energieeffizienz-Experten
  • Unterstützung bei Antrag und Verwendungsnachweis
  • Fristenmanagement und Vermeidung förderschädlicher Fehler
  • Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) und iSFP-Bonus
  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung
  • Wirtschaftlichkeitsanalysen als Entscheidungsgrundlage
  • Alles aus einer Hand: Förderung, Nachweise und Planung

Quellen: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), Bundesanzeiger BAnz AT 27.08.2026 B1; KfW-Merkblatt und Infografik zur Heizungsförderung (458), Stand 21.07.2026; BAFA. Stand dieser Seite: 30.09.2026. Maßgeblich sind die Richtlinien und Merkblätter von BAFA und KfW zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Gerne prüfen wir für Ihr Vorhaben, welche Förderung möglich ist und wie Sie die neuen Bedingungen optimal nutzen.

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