Fördermittelberatung für Wohn-, Gewerbe- und Nichtwohngebäude

Für viele Energieeffizienzmaßnahmen stehen staatliche Zuschüsse, Förderkredite und Tilgungszuschüsse von Bund und Ländern zur Verfügung. Bei vielen Programmen ist hierfür die Einbindung eines eingetragenen Energieeffizienz-Experten erforderlich.

Die ZD Ingenieure GmbH begleitet Sie zuverlässig durch die Förderlandschaft – strukturiert, transparent und abgestimmt auf Ihr Projekt.

Frühzeitig planen – Förderpotenziale optimal nutzen

Eine frühzeitige Fördermittelberatung ist entscheidend, um technische, wirtschaftliche und förderrechtliche Anforderungen sinnvoll miteinander zu verbinden.

  • Förderbedingungen vor dem Vorhabenbeginn berücksichtigen
  • Geeignete Zuschüsse, Förderkredite und Kombinationsmöglichkeiten prüfen
  • Spätere Planungsänderungen und Mehrkosten vermeiden
  • Schnittstellen zwischen Bauherrschaft, Architekten, Fachplanern und ausführenden Unternehmen koordinieren

So schaffen wir eine belastbare Grundlage für fundierte Investitionsentscheidungen und eine förderkonforme Projektumsetzung.

Unsere Leistungen im Förderprozess

Wir begleiten Sie durch den gesamten Förderprozess und übernehmen – soweit im jeweiligen Förderprogramm zulässig – die erforderlichen technischen und organisatorischen Schritte.

Förderstrategie

  • Prüfung und Auswahl geeigneter Förderprogramme
  • Abstimmung auf Projekt und Zielsetzung

Antrag & Unterlagen

  • Technische Vorbereitung des Vorhabens
  • Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen

Antragstellung

  • Unterstützung bei Anträgen an BAFA, KfW, IBB und weitere Förderstellen
  • Förderkommunikation und technische Rückfragen

Umsetzung

  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung
  • Prüfung der Ausführung auf Übereinstimmung mit den Förderanforderungen

Fristen & Nachweise

  • Überwachung wesentlicher Förderfristen
  • Unterstützung bei Rechnungs- und Nachweisprüfung

Abschluss

  • Erstellung technischer Abschlussbestätigungen
  • Unterstützung bei Verwendungs- und Durchführungsnachweisen

Bundesweite Förderprogramme

Auswahl relevanter Förderprogramme auf Bundesebene

BEG – Bundesförderung für effiziente Gebäude

  • Einzelmaßnahmen an bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden
  • Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung und Heizungsoptimierung über das BAFA
  • Heizungsförderung sowie Sanierung zum Effizienzhaus oder Effizienzgebäude über die KfW
  • Förderung energetischer Fachplanung und Baubegleitung je nach Programm

Energie- & Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

  • Förderangebote für Unternehmen und betriebliche Investitionen
  • Energieeffiziente Anlagen, Prozesse und Querschnittstechnologien
  • Prozesswärme aus erneuerbaren Energien und Abwärmenutzung
  • Zuschüsse und Förderkredite abhängig vom jeweiligen Fördermodul

Übersicht zu Effizienzhaus-Standards und KfW-Förderung


KfW-Förderprogramme

  • Förderkredite für Sanierungen zum Effizienzhaus oder Effizienzgebäude
  • Heizungsförderung und ergänzende Förderkredite
  • Förderangebote für klimafreundliche Neubauten
  • Berücksichtigung von Fachplanung und Baubegleitung je nach Programm

Regionale Förderprogramme

Ergänzend zu den bundesweiten Förderprogrammen bieten die Förderbanken der Bundesländer eigene Zuschüsse, Förderdarlehen und Finanzierungsmöglichkeiten an. Die Programme unterscheiden sich nach Region, Gebäudeart, Antragsteller und Vorhaben. Auch eine Kombination mit BAFA- und KfW-Förderungen muss jeweils im Einzelfall geprüft werden.

Regionale Förderbanken der Bundesländer für energetische Sanierungen

Beispiele für regionale Förderangebote im direkten Umfeld:

Berlin

  • IBB Energetische Gebäudesanierung – Effizienzhaus
  • SolarPLUS für Photovoltaik, Stromspeicher und vorbereitende Maßnahmen
  • ENEO – Energieberatung für Wohngebäude; Antragstellung derzeit vorübergehend ausgesetzt
  • Weitere wohnungswirtschaftliche Modernisierungs- und Darlehensprogramme der IBB

Brandenburg

  • Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau
  • Energieeffizienz Brandenburg für gewerbliche Anlagen und Prozesse
  • Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren und weitere Programme der ILB

Die Verfügbarkeit, Zielgruppen und Kombinationsmöglichkeiten regionaler Programme werden für jedes Vorhaben aktuell geprüft.

Geförderte Energieberatungen

Förderung auch ohne unmittelbare Umsetzung – je nach Programm Zuschüsse von bis zu 50 %

Wohngebäude

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Fördermittelberatung

Welche Förderprogramme gibt es für energieeffiziente Gebäude?

Die geeigneten Programme hängen von der Gebäudeart, dem Antragsteller, dem Standort und den geplanten Maßnahmen ab. Neben der Bundesförderung für effiziente Gebäude können regionale sowie unternehmensbezogene Zuschuss- und Kreditprogramme infrage kommen.

Muss ich einen Antrag stellen, bevor ich mit der Maßnahme beginne?

Grundsätzlich muss die Antragstellung vor einem förderschädlichen Vorhabenbeginn erfolgen. Welche Vertragsabschlüsse vorab zulässig sind und welche Bedingungen dabei eingehalten werden müssen, richtet sich nach dem jeweiligen Förderprogramm.

Warum ist ein Energieeffizienz-Experte für die Förderung erforderlich?

Bei vielen Förderprogrammen muss ein in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragener Experte die technische Planung, die Einhaltung der Förderanforderungen und die ordnungsgemäße Durchführung bestätigen.

Wie hoch sind die Zuschüsse für eine Energieberatung?

Bestimmte Energieberatungen für Wohn- und Nichtwohngebäude werden mit bis zu 50 % des förderfähigen Beratungshonorars bezuschusst. Zusätzlich gelten je nach Programm, Gebäudeart und Beratungsleistung unterschiedliche Höchstbeträge.

Was passiert, wenn ich den Förderantrag zu spät stelle?

Ein förderschädlicher Vorhabenbeginn kann dazu führen, dass die Förderung nicht bewilligt oder eine bereits erteilte Zusage aufgehoben wird. Deshalb sollten Förderfähigkeit, Vertragsgestaltung und Antragstellung vor Beginn des Vorhabens geklärt werden.

Wo stelle ich Anträge für BEG-Förderungen?

Je nach Maßnahme erfolgt die Antragstellung beim BAFA, bei der KfW oder über einen Finanzierungspartner. Die erforderlichen technischen Bestätigungen werden durch einen Energieeffizienz-Experten oder – soweit zulässig – durch ein Fachunternehmen erstellt.

Können Förderprogramme kombiniert werden?

Eine Kombination kann möglich sein. Dabei müssen jedoch die Kumulierungsregeln, Förderhöchstgrenzen und Vorgaben zur Vermeidung einer Doppelförderung derselben Kosten eingehalten werden.

Wird die Förderung garantiert, sobald ich sie beantragt habe?

Nein. Über die Bewilligung oder Kreditzusage entscheidet ausschließlich die zuständige Förderstelle beziehungsweise der Finanzierungspartner. Voraussetzung sind unter anderem vollständige Unterlagen, die Einhaltung aller Förderbedingungen und die Verfügbarkeit der jeweiligen Fördermittel.

Ihre Vorteile durch professionelle Fördermittelberatung

  • Ganzheitliche Begleitung von der ersten Prüfung bis zum Projektabschluss
  • Einsatz eingetragener Energieeffizienz-Experten
  • Prüfung geeigneter Zuschüsse und Förderkredite
  • Reduzierung förderschädlicher Planungs- und Verfahrensfehler
  • Unterstützung bei Antragstellung und Förderkommunikation, soweit zulässig
  • Fristenmanagement und Prüfung wesentlicher Förderbedingungen
  • Energetische Fachplanung, Baubegleitung und technische Abschlussbestätigung
  • Nachvollziehbare Entscheidungsgrundlagen durch Wirtschaftlichkeitsanalysen

Förderprogramme, Fördersätze und technische Anforderungen können geändert, ausgesetzt oder beendet werden. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinien und die Entscheidung der zuständigen Förderstelle. Eine Förderberatung stellt keine Garantie für eine Bewilligung oder Auszahlung dar.

Gerne prüfen wir für Ihr Projekt, welche Förderprogramme infrage kommen und welche Voraussetzungen dabei zu beachten sind.

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