Die Energieberatung nach DIN V 18599 für Nichtwohngebäude wird durch das BAFA gefördert und richtet sich an Eigentümer, Kommunen und Unternehmen, die energieeffiziente Sanierungen oder Neubauprojekte planen.
Ziel ist es, Energieeffizienz und erneuerbare Energien frühzeitig in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubinden – und damit die Grundlage für die bestmögliche Umsetzung sowie weitere Förderprogramme zu schaffen.
Ein förderfähiges energetisches Konzept nach DIN V 18599 zeigt, wie ein Nichtwohngebäude Schritt für Schritt durch abgestimmte Maßnahmen energetisch modernisiert werden kann (z. B. als Sanierungsfahrplan) oder wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines BEG-Effizienzgebäudes erreicht wird.
Auch Neubauberatungen können förderfähig sein, wenn sie auf ein BEG-Effizienzgebäude-Niveau abzielen.
Die Förderung beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 4.000 €. Die genaue Höhe richtet sich nach der beheizten oder gekühlten Nettogrundfläche (Energiebezugsfläche nach GEG).
Mit einer qualifizierten Energieberatung nach DIN V 18599 profitieren Sie doppelt: Sie erhalten BAFA-Zuschüsse und schaffen gleichzeitig eine solide Grundlage für weitere Förderprogramme – z. B. im Rahmen der BEG.
Die Beantragung erfolgt über das BAFA-Portal. Wir unterstützen Sie bei Beratung, Antragstellung und Umsetzung – vollständig konform zur DIN V 18599 und den geltenden Förderrichtlinien.
Die DIN V 18599 wird vor allem bei Nichtwohngebäuden wie Büro-, Verwaltungs-, Gewerbe- und Industriegebäuden angewendet und ist dort maßgeblich für energetische Nachweise, Förderungen und Effizienzbewertungen.
Eine Energieberatung nach DIN V 18599 ist erforderlich, wenn Förderprogramme für Nichtwohngebäude genutzt werden, energetische Sanierungen geplant sind oder detaillierte Energiebedarfsnachweise für Planung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen benötigt werden.
Während das Energieaudit nach DIN EN 16247 eine übergeordnete Analyse des Energieeinsatzes im Betrieb darstellt, liefert die DIN V 18599 eine detaillierte, rechnerische Bewertung einzelner Gebäude und ihrer technischen Anlagen.
Die Beratung liefert transparente Kennwerte zum Energiebedarf, identifiziert energetische Schwachstellen und ermöglicht den Vergleich verschiedener Sanierungs- oder Maßnahmenvarianten auf technischer und wirtschaftlicher Basis.
Ja, Energieberatungen nach DIN V 18599 können im Rahmen bestimmter Förderprogramme für Nichtwohngebäude bezuschusst werden, sofern sie von qualifizierten Energieeffizienz-Experten durchgeführt werden.
Der Aufwand hängt von Größe, Nutzung und technischer Komplexität des Gebäudes ab, da alle relevanten Bauteile und Anlagensysteme detailliert erfasst und rechnerisch bewertet werden.
Eine Energieberatung nach DIN V 18599 lohnt sich besonders bei geplanten Sanierungen, größeren Investitionen in Anlagentechnik oder wenn belastbare Entscheidungsgrundlagen für Förderanträge und Wirtschaftlichkeitsberechnungen benötigt werden.
Gerne prüfen wir für Ihr Projekt, wie eine Energieberatung nach DIN V 18599 fachlich sinnvoll umgesetzt und der erforderliche Leistungsumfang bestimmt werden kann.
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Vorteilsrechner trotzdem öffnenWie viele Wohneinheiten hat das Beratungsobjekt?
Geplante Investitionen für energetische Sanierungsmaßnahmen pro Jahr
(Berücksichtigt werden ausschließlich förderfähige energetische Maßnahmen gemäß BEG.)
Hinweis*: Für Heizungsmaßnahmen wird kein zusätzlicher iSFP-Bonus innerhalb der BEG-Förderung gewährt
Info
Förderbedingungen können sich ändern.
Die Preise für die iSFP-Erstellung sind pauschal kalkuliert. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie nach Prüfung Ihrer individuellen Rahmenbedingungen.