Die Energieberatung nach DIN V 18599 für Nichtwohngebäude unterstützt Eigentümer, Kommunen und Unternehmen bei der energetischen Bewertung von Gebäuden und Anlagentechnik. Sie schafft eine fachliche Grundlage für Sanierungen, Neubaukonzepte und förderfähige Maßnahmen.
Ziel ist es, Energieeffizienz und erneuerbare Energien frühzeitig in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubinden. Dadurch lassen sich technische Varianten besser vergleichen und Investitionen gezielter vorbereiten.
Ein förderfähiges energetisches Konzept nach DIN V 18599 zeigt, wie ein Nichtwohngebäude Schritt für Schritt durch abgestimmte Maßnahmen energetisch modernisiert werden kann. Dies kann zum Beispiel als Sanierungsfahrplan erfolgen.
Alternativ kann die Beratung auf eine umfassende Sanierung in einem Zug zum Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes ausgerichtet werden. Auch die Beratung für einen Neubau kann gefördert werden, wenn das geplante Nichtwohngebäude den Standard eines bundesgeförderten Effizienzgebäudes erreichen soll. Dabei werden Gebäudehülle, Anlagentechnik, Nutzung und Energieversorgung gemeinsam betrachtet.
Für die fachliche Einordnung sind neben dem Gebäudezustand auch Nutzungsprofile, Betriebszeiten, technische Systeme und vorhandene Verbrauchsdaten wichtig. Deshalb beginnt eine belastbare Beratung immer mit einer strukturierten Bestandsaufnahme.
Die Förderung beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 4.000 €. Die genaue Höhe richtet sich nach der nach dem Gebäudeenergiegesetz ermittelten beheizten oder gekühlten Nettogrundfläche des Gebäudes.
Mit einer qualifizierten Beratung profitieren Sie doppelt: Sie erhalten eine strukturierte Entscheidungsgrundlage und können zugleich passende Förderprogramme vorbereiten. Außerdem lassen sich Maßnahmen besser priorisieren, wenn technische Wirkung und Wirtschaftlichkeit gemeinsam bewertet werden.
Weiterführende Informationen zur Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereit.
Voraussetzung ist grundsätzlich, dass sich das beratene Gebäude im Eigentum des Antragstellers befindet. Bei Bestandsgebäuden muss der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung in der Regel mindestens zehn Jahre zurückliegen. Die Beantragung erfolgt vor Vorhabenbeginn über das BAFA-Portal. Wir prüfen die Fördervoraussetzungen und unterstützen Sie auf Wunsch als bevollmächtigter Energieberater bei Antragstellung, Beratung und Nachweisführung.
Zu Beginn klären wir Ziel, Nutzung und Ausgangslage des Gebäudes. Anschließend erfassen wir relevante Daten zu Gebäudehülle, Wärmeversorgung, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung und weiteren technischen Anlagen.
Danach erstellen wir eine energetische Bewertung und entwickeln passende Maßnahmenvarianten. Dabei berücksichtigen wir technische Machbarkeit, Investitionsbedarf, Betriebskosten und mögliche Förderanforderungen.
Abschließend erhalten Sie eine nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage. Diese unterstützt Sie bei Sanierungsentscheidungen, bei Förderanträgen und bei der langfristigen Entwicklung Ihres Gebäudes.
Die Norm spielt vor allem bei Nichtwohngebäuden wie Büro-, Verwaltungs-, Gewerbe- und Industriegebäuden eine wichtige Rolle. Sie dient dort als Grundlage für energetische Nachweise, Förderungen und Effizienzbewertungen.
Sie ist sinnvoll, wenn Förderprogramme für Nichtwohngebäude genutzt werden sollen, energetische Sanierungen geplant sind oder belastbare Energiebedarfsnachweise benötigt werden.
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247 betrachtet den Energieeinsatz eines Betriebs übergeordnet. Die DIN V 18599 bewertet dagegen einzelne Gebäude und ihre technischen Anlagen rechnerisch im Detail.
Sie liefert transparente Kennwerte zum Energiebedarf, zeigt energetische Schwachstellen und ermöglicht den Vergleich verschiedener Sanierungs- oder Maßnahmenvarianten.
Ja, eine Energieberatung nach DIN V 18599 kann im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme bezuschusst werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Beratung durch eine entsprechend zugelassene Fachperson durchgeführt wird.
Der Aufwand hängt von Größe, Nutzung und technischer Komplexität des Gebäudes ab. Relevant sind zum Beispiel Bauteile, Anlagen, Nutzungszonen und verfügbare Bestandsdaten.
Sie lohnt sich besonders bei geplanten Sanierungen, größeren Investitionen in Anlagentechnik oder bei der Vorbereitung von Förderanträgen. Auch für Wirtschaftlichkeitsvergleiche ist sie hilfreich.
Gerne prüfen wir für Ihr Projekt, wie eine Energieberatung nach DIN V 18599 fachlich sinnvoll umgesetzt und der erforderliche Leistungsumfang bestimmt werden kann.