Energieberatung nach DIN V 18599 – Effizienz für Nichtwohngebäude

Die Energieberatung nach DIN V 18599 für Nichtwohngebäude unterstützt Eigentümer, Kommunen und Unternehmen bei der energetischen Bewertung von Gebäuden und Anlagentechnik. Sie schafft eine fachliche Grundlage für Sanierungen, Neubaukonzepte und förderfähige Maßnahmen.

Ziel ist es, Energieeffizienz und erneuerbare Energien frühzeitig in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubinden. Dadurch lassen sich technische Varianten besser vergleichen und Investitionen gezielter vorbereiten.

Gegenstand der Förderung

Ein förderfähiges energetisches Konzept nach DIN V 18599 zeigt, wie ein Nichtwohngebäude Schritt für Schritt durch abgestimmte Maßnahmen energetisch modernisiert werden kann. Dies kann zum Beispiel als Sanierungsfahrplan erfolgen.

Alternativ kann die Beratung auf eine umfassende Sanierung in einem Zug zum Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes ausgerichtet werden. Auch die Beratung für einen Neubau kann gefördert werden, wenn das geplante Nichtwohngebäude den Standard eines bundesgeförderten Effizienzgebäudes erreichen soll. Dabei werden Gebäudehülle, Anlagentechnik, Nutzung und Energieversorgung gemeinsam betrachtet.

Für die fachliche Einordnung sind neben dem Gebäudezustand auch Nutzungsprofile, Betriebszeiten, technische Systeme und vorhandene Verbrauchsdaten wichtig. Deshalb beginnt eine belastbare Beratung immer mit einer strukturierten Bestandsaufnahme.

Höhe der Förderung (BAFA)

Die Förderung beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 4.000 €. Die genaue Höhe richtet sich nach der nach dem Gebäudeenergiegesetz ermittelten beheizten oder gekühlten Nettogrundfläche des Gebäudes.

  • unter 200 m² → Zuschuss max. 850 €
  • 200–500 m² → Zuschuss max. 2.500 €
  • über 500 m² → Zuschuss max. 4.000 €

Mit einer qualifizierten Beratung profitieren Sie doppelt: Sie erhalten eine strukturierte Entscheidungsgrundlage und können zugleich passende Förderprogramme vorbereiten. Außerdem lassen sich Maßnahmen besser priorisieren, wenn technische Wirkung und Wirtschaftlichkeit gemeinsam bewertet werden.

Weiterführende Informationen zur Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereit.

Antragsberechtigte

  • Kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände wie Gemeinden, Städte und Kreise.
  • Gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften und bestimmte Stiftungen, sofern die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllt werden.
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler:innen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland.
  • Nicht-KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland können ebenfalls antragsberechtigt sein, wenn ihr jährlicher Gesamtenergieverbrauch höchstens 500.000 kWh beträgt.

Voraussetzung ist grundsätzlich, dass sich das beratene Gebäude im Eigentum des Antragstellers befindet. Bei Bestandsgebäuden muss der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung in der Regel mindestens zehn Jahre zurückliegen. Die Beantragung erfolgt vor Vorhabenbeginn über das BAFA-Portal. Wir prüfen die Fördervoraussetzungen und unterstützen Sie auf Wunsch als bevollmächtigter Energieberater bei Antragstellung, Beratung und Nachweisführung.

Ablauf der Beratung

Zu Beginn klären wir Ziel, Nutzung und Ausgangslage des Gebäudes. Anschließend erfassen wir relevante Daten zu Gebäudehülle, Wärmeversorgung, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung und weiteren technischen Anlagen.

Danach erstellen wir eine energetische Bewertung und entwickeln passende Maßnahmenvarianten. Dabei berücksichtigen wir technische Machbarkeit, Investitionsbedarf, Betriebskosten und mögliche Förderanforderungen.

Abschließend erhalten Sie eine nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage. Diese unterstützt Sie bei Sanierungsentscheidungen, bei Förderanträgen und bei der langfristigen Entwicklung Ihres Gebäudes.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Energieberatung nach DIN V 18599

Für welche Gebäude ist die DIN V 18599 relevant?

Die Norm spielt vor allem bei Nichtwohngebäuden wie Büro-, Verwaltungs-, Gewerbe- und Industriegebäuden eine wichtige Rolle. Sie dient dort als Grundlage für energetische Nachweise, Förderungen und Effizienzbewertungen.

Wann ist eine Beratung auf dieser Grundlage erforderlich?

Sie ist sinnvoll, wenn Förderprogramme für Nichtwohngebäude genutzt werden sollen, energetische Sanierungen geplant sind oder belastbare Energiebedarfsnachweise benötigt werden.

Was ist der Unterschied zu einem Energieaudit nach DIN EN 16247?

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247 betrachtet den Energieeinsatz eines Betriebs übergeordnet. Die DIN V 18599 bewertet dagegen einzelne Gebäude und ihre technischen Anlagen rechnerisch im Detail.

Welche Ergebnisse liefert die Beratung?

Sie liefert transparente Kennwerte zum Energiebedarf, zeigt energetische Schwachstellen und ermöglicht den Vergleich verschiedener Sanierungs- oder Maßnahmenvarianten.

Ist die Beratung förderfähig?

Ja, eine Energieberatung nach DIN V 18599 kann im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme bezuschusst werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Beratung durch eine entsprechend zugelassene Fachperson durchgeführt wird.

Wie aufwendig ist die Erstellung?

Der Aufwand hängt von Größe, Nutzung und technischer Komplexität des Gebäudes ab. Relevant sind zum Beispiel Bauteile, Anlagen, Nutzungszonen und verfügbare Bestandsdaten.

Wann lohnt sich diese Beratung besonders?

Sie lohnt sich besonders bei geplanten Sanierungen, größeren Investitionen in Anlagentechnik oder bei der Vorbereitung von Förderanträgen. Auch für Wirtschaftlichkeitsvergleiche ist sie hilfreich.

Ihre Vorteile durch eine Energieberatung nach DIN V 18599

  • Ganzheitliche energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden
  • Sanierungsfahrpläne auf Basis der DIN V 18599
  • Integration erneuerbarer Energien in die Gesamtplanung
  • Grundlage für BEG-Effizienzgebäude und Neubaukonzepte
  • BAFA-förderfähige Beratung für antragsberechtigte Kommunen, Organisationen, Unternehmen und Freiberufler:innen
  • Frühe Planungssicherheit für Investitionsentscheidungen
  • Vorbereitung weiterer Förderprogramme
  • Unterstützung bei Antragstellung und Umsetzung

Gerne prüfen wir für Ihr Projekt, wie eine Energieberatung nach DIN V 18599 fachlich sinnvoll umgesetzt und der erforderliche Leistungsumfang bestimmt werden kann.

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