Spätestens mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland (Energieeffizienzgesetz – EnEfG) am 18.11.2023 ist das Thema Energiemanagementsysteme (EnMS) in den Fokus vieler Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen gelangt.
Denn das Gesetz verpflichtet öffentliche Stellen ab einem jährlich durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von einer Gigawattstunde (Eine Millionen kWh/a) vereinfachte Energiemanagementsysteme und ab einem Verbrauch von mehr als drei Gigawattstunden ein Energie- oder Umweltmanagementsystem bis zum Ablauf des 30.Juni 2026 einzurichten.
Für Unternehmen gilt der Schwellenwert von 7,5 Gigawattstunden zur Einführung eines erweiterten Energie- oder Umweltmanagementsystems. Ab einem durchschnittlichen Endenergieverbrauch von 2,5 Gigawattstunden müssen Unternehmen welche unter das Gesetz für Energiedienstleistung und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) (keine KMU’s) fallen spätestens binnen drei Jahren (also bis zum 18.11.2026) konkret durchführbare Umsatzpläne von identifizierten Endenergieeinsparmaßnahmen.
Die Erklärung zu Maßnahmenplänen und Endenergieeinsparungen, sowie zugehörige Zahlen, Daten und Fakten sind dem BAFA über die Bundesstelle für Energieeffizienz nachzuweisen. Denn das Ziel des dem Energie- und Klimaplans des Europäischen Parlaments entsprechenden Gesetzes ist es den End- und Primärenergieverbrauch in Deutschland langfristig zu senken. Konkret bedeutet dies für Deutschland eine Reduzierung des Anteils klimaschädlicher Energieformen. Im Vergleich zum Endenergieverbrauch 2008 von 2.550 Terrawattstunden (Eine Terrawattstunde entspricht 1.000 Gigawattstunden) soll der Endenergieverbrauch im Jahr 2030 1.867 Terawattstunden nicht überschreiten. Dies entspricht einer Reduzierung von 26,5 %. Es handelt sich dabei jedoch nicht um eine geplante Reduzierung der entspringenden Leistung, sondern um eine Verbesserung in Effizienz, Konsistenz und Suffizienz im langfristig nachhaltigen Umgang mit Energie.
Mit einem Energiemanagementsystem (EnMS) wird die Energieeffizienzsteigerung zu einem Unternehmensziel, das speziell in der Industrie viel Potential darstellt.
Wir unterstützen Sie bei der Implementierung Ihres Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 bis zur Zertifizierung und darüber hinaus bei der kontinuierlichen Verbesserung. Auch können wir Sie bei der Ortung und Quantifizierung von Maßnahmen unterstützen.
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Für nicht gesetzlich zur Einführung verpflichtete KMU’s gibt es auch Fördermöglichkeiten für Energiemanagementsysteme. Gerne überprüfen wir Ihren individuellen Anspruch auf Fördermittel im Detail.