Der sommerliche Wärmeschutz verfolgt das Ziel, an heißen Sommertagen den Kühlbedarf zu reduzieren und eine übermäßige Erwärmung von Aufenthaltsräumen zu begrenzen. Damit leistet er einen wichtigen Beitrag zum thermischen Komfort und zur Energieeffizienz von Gebäuden. Anhand des Fensterflächenanteils, der Ausrichtung, der Eigenschaften der Verglasung, des Sonnenschutzes, der Wärmedämmung und der thermischen Speichermasse wird geprüft, ob die maßgeblichen Anforderungen eingehalten werden.
Je nach Nachweisverfahren erfolgt die Bewertung anhand zulässiger Sonneneintragskennwerte oder der während des Berechnungszeitraums auftretenden Übertemperatur-Gradstunden.
Werden die maßgeblichen Anforderungswerte überschritten, sind geeignete bauliche oder konstruktive Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz vorzusehen. Dazu zählen unter anderem wirksame Sonnenschutzmaßnahmen, angepasste Fensterflächen, geeignete Verglasungen oder eine erhöhte thermische Speichermasse der Konstruktion.
Nach dem derzeit geltenden Gebäudeenergiegesetz ist der sommerliche Wärmeschutz bei Neubauten sowie bei bestimmten Erweiterungen nach der geltenden Fassung der DIN 4108-2 nachzuweisen. Nach dem vorgesehenen Übergang zum Gebäudemodernisierungsgesetz werden die GModG-Nachweise auf die dann anzuwendende DIN 4108-2:2026-05 umgestellt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vorhabens geltende Rechts- und Normfassung.
Für die Nachweisführung stehen grundsätzlich zwei Verfahren zur Verfügung:
Der Nachweis wird für kritische Raumsituationen geführt, insbesondere für einzelne Aufenthaltsräume oder zusammenhängende Raumgruppen mit hoher solarer Belastung.
Wir unterstützen Sie bei der Planung Ihres Bauvorhabens und erstellen die erforderlichen sommerlichen Wärmeschutznachweise nach GEG beziehungsweise künftig nach GModG – von der vereinfachten Berechnung bis zur detaillierten thermischen Gebäudesimulation.
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Bei Neubauten ist der sommerliche Wärmeschutz grundsätzlich nachzuweisen. Bei Erweiterungen, Ausbauten oder Änderungen im Bestand hängt die Anforderung von Art und Umfang des Vorhabens sowie den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben ab.
Der sommerliche Wärmeschutz ist für Wohn- und Nichtwohngebäude relevant, insbesondere bei großen Fensterflächen, hoher solarer Belastung, leichten Bauweisen oder erhöhten internen Wärmelasten.
Der Nachweis ist regelmäßig Bestandteil der energetischen Nachweisführung. Ob und zu welchem Zeitpunkt er mit den Bauvorlagen oder im weiteren Prüfverfahren einzureichen ist, hängt vom Vorhaben und den bauordnungsrechtlichen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes ab.
Der Nachweis erfolgt entweder über ein vereinfachtes Sonneneintragskennwertverfahren oder über eine dynamisch-thermische Gebäudesimulation. Berücksichtigt werden unter anderem Fensterflächen, Ausrichtung, Verglasung, Sonnenschutz, Speichermassen und Nutzung.
Ein unzureichender sommerlicher Wärmeschutz kann zu hohen Raumtemperaturen, Komforteinbußen und einem erhöhten Kühlenergiebedarf führen. Fehlende oder unvollständige Nachweise können außerdem Nachforderungen im Genehmigungs- oder Förderverfahren auslösen.
Ja. Bei Neubauten gelten umfassende Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz. Bei bestehenden Gebäuden hängt die Nachweispflicht insbesondere von Art und Umfang der Erweiterung, des Ausbaus oder der geplanten Änderung ab.
Die grundsätzlichen Nachweiswege bleiben bestehen. Vorgesehen ist jedoch die Umstellung auf die DIN 4108-2:2026-05 mit aktualisierten Anforderungen, Berechnungsrandbedingungen und Abschnittsnummern. Bis zum Inkrafttreten der Neuregelungen bleibt die derzeit geltende Normfassung maßgeblich.
Ja. Der sommerliche Wärmeschutz kann Bestandteil der energetischen Gesamtplanung und der technischen Nachweise für geförderte Neubau- oder Sanierungsvorhaben sein. Die konkreten Förderanforderungen sind jeweils gesondert zu prüfen.
Gerne prüfen wir für Ihr Projekt, ob ein sommerlicher Wärmeschutznachweis nach GEG beziehungsweise künftig nach GModG erforderlich ist und in welchem Umfang dieser erstellt werden muss.
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