Sommerlicher Wärmeschutz verfolgt das Ziel an heißen Sommertagen den Kühlbedarf zu reduzieren oder in nicht gekühlten Gebäuden unzumutbar hohe Innentemperaturen durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden.
Anhand des Fensterflächenanteils, der Ausrichtung und der Eigenschaften der Fensterflächen sowie der Wärmedämmung der Außenbauteile und der Wärmespeicherfähigkeit des Gebäudes wird untersucht, ob die zulässige Grenz-Raumtemperatur eingehalten wird. Als Grenz-Raumtemperatur gilt je nach Klimaregion ein Wert von 25-27 °C, der in nicht mehr als 10 Prozent der Aufenthaltszeit in einem Raum überschritten werden sollte.
Bei Überschreitung der zulässigen Grenztemperaturen sind bauliche Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz vorzusehen.
Nach dem Gebäudeenergiegesetz 2020 ist der sommerliche Wärmeschutz für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Erweiterungen gemäß DIN 4108:2013-02 einzuhalten. Als Nachweisverfahren werden zwei Methoden festgelegt:
Der Nachweis ist für kritische Raumsituationen, insbesondere in einzelnen Räumen oder zusammenhängenden Raumgruppen zu führen.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Bauvorhaben und erstellen Ihnen die baurechtlich notwendigen sommerlichen Wärmeschutznachweise und Berechnungen.
Profitieren Sie von unseren umfangreichen Erfahrungen.