GEG-Nachweise und individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Zur Umsetzung der Vorgaben der europäischen Richtlinien zur Gesamtenergie-Effizienz von Gebäuden in Deutschland, wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zum 1. November 2020 in Kraft gesetzt. Das GEG bildet damit für Neubauten sowie Bestandsgebäude den baurechtlich einzuhaltenden Mindestrahmen.

Das Ziel ist dabei insbesondere den Energieverbrauch der privaten Haushalte zu reduzieren, denn etwa 30 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland fallen heute auf private Haushalte. Für mehr als 70 Prozent davon sind Heizungsanlagen verantwortlich.

Diese verbrauchen fossile Rohstoffe und stoßen klimaschädliches CO2 aus. Auch Industrie- und Gewerbe sind aufgefordert bzw. verpflichtet Ihren Energieverbrauch effizienter zu gestalten.

Zur Erfüllung dieser Anforderungen bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

Haben Sie darüber hinausgehenden Informationsbedarf können Sie uns gerne kontaktieren.

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