Energieaudit nach DIN EN 16247

Was ist das?

Im Gegensatz zur Energieberatung nach DIN V 18599 werden beim Energieaudit nach DIN 16247 neben der thermischen Gebäudehülle und notwendiger Hilfsenergie auch nutzerspezifische Prozesse wie beispielsweise die Energieeffizienz der Produktion eines Produktes betrachtet.

Wer MUSS und Wer KANN?

Wer muss: Um Steuerentlastungen zu erhalten, ist seit dem 01.01.2013 ein Energieaudit nach der Norm DIN EN 16247-1 für KMU des produzierenden Gewerbes verpflichtend. Kleine und mittlere Unternehmen, die im Rahmen des Spitzenausgleichs, Energiesteuergesetzes und Stromsteuergesetzes (§55 EnStG bzw. §10 StromStG) Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen möchten, müssen jährlich ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen oder ein alternatives System nach Anlage 2 SpaEfV einführen. Nicht-KMU des produzierenden Gewerbes müssen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nachweisen, um von den genannten Steuerentlastungen zu profitieren.

Seit 2015 sind alle Unternehmen, die nicht als Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) definiert sind, verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Branche, dem Tätigkeitsfeld und der Rechtsform des Unternehmens. Großunternehmen (Nicht-KMU), die bisher kein Energie- oder Umweltmanagementsystem eingeführt haben, müssen alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen. Zur Durchführung des Energieaudits wird konkret auf den Standard der DIN EN 16247-1 verwiesen.
Ein Energieaudit muss vollständig, richtig und rechtzeitig durchgeführt werden. Andernfalls kann das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 EUR aussprechen.

Wer kann: Kleine und mittelständische Unternehmen haben die Möglichkeit über das BAFA eine geförderte Energieberatung (EBN) zu nutzen.
Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 6.000 Euro.
Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 10.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 1.200 Euro.

Ihr Audit muss unabhängig und von qualifizierten oder akkreditierten Experten durchgeführt werden. Wir besitzen diese Qualifikation und sind in der öffentlich geführten Liste beim BAFA eingetragen.

ZD Ingenieure GmbH begleitet Ihr Unternehmen über das Audit hinaus.

Für ein unverbindliches Gespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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