Energieaudit nach DIN EN 16247

Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist ein standardisiertes Verfahren zur systematischen Analyse des Energieeinsatzes in Unternehmen und Organisationen. Es dient der Identifikation wirtschaftlicher Einsparpotenziale und unterstützt Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen nachvollziehbar und strukturiert zu erfüllen.

Was ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247?

Im Gegensatz zur Energieberatung nach DIN V 18599, die sich primär auf Gebäude und Anlagentechnik konzentriert, betrachtet ein Audit zusätzlich nutzerspezifische Prozesse.

Dazu zählen unter anderem Produktionsprozesse, Maschinen, Druckluft, Prozesswärme sowie der gesamte betriebliche Energieeinsatz. Ziel ist eine ganzheitliche Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden, Anlagen und Prozessen.

Die Ergebnisse schaffen eine belastbare Grundlage, um Einsparmaßnahmen technisch und wirtschaftlich zu bewerten. Außerdem können sie ein sinnvoller Einstieg in ein dauerhaftes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 sein.

Wer ist verpflichtet – und wer profitiert freiwillig?

Wer muss eine energetische Analyse durchführen?

  • Nicht-KMU mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 500.000 kWh müssen grundsätzlich mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen, sofern keine Befreiung durch ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS besteht.
  • Nicht-KMU mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von höchstens 500.000 kWh können die Bagatellschwelle des EDL-G nutzen. Anstelle eines vollständigen Energieaudits ist der Energieverbrauch gegenüber dem BAFA über die Online-Energieauditerklärung anzugeben.
  • Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh pro Jahr müssen unabhängig von ihrer Unternehmensgröße ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einrichten.
  • Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh pro Jahr müssen Umsetzungspläne für wirtschaftlich durchführbare Endenergieeinsparmaßnahmen erstellen und veröffentlichen.
  • Für die Schwellenwerte des Energieeffizienzgesetzes ist grundsätzlich der durchschnittliche Gesamtendenergieverbrauch der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre maßgeblich. Die konkrete Verpflichtung sollte daher immer unternehmensbezogen geprüft werden.

Wer kann freiwillig profitieren?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können freiwillig eine strukturierte Analyse ihres Energieeinsatzes durchführen lassen.
  • Dadurch lassen sich wirtschaftliche Einsparpotenziale erkennen, Investitionen besser vorbereiten und Förder- oder Managementsysteme gezielt weiterentwickeln.
  • Auch für Unternehmen ohne unmittelbare Auditpflicht kann die Betrachtung sinnvoll sein, wenn steigende Energiekosten, ESG-Anforderungen oder interne Klimaziele an Bedeutung gewinnen.

Weiterführende Informationen zu Energieaudits nach EDL-G und zu Anforderungen aus dem Energieeffizienzgesetz stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereit.

Förderung freiwilliger Energieaudits

Kleine und mittlere Unternehmen können für ein freiwilliges Energieaudit die BAFA-Förderung „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“ in Anspruch nehmen. Modul 1 umfasst Energieaudits nach DIN EN 16247. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Freiberufler:innen sowie Nicht-KMU mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von höchstens 500.000 kWh antragsberechtigt.

  • Bei jährlichen Energiekosten über 10.000 € netto: Zuschuss von 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 3.000 €
  • Bei jährlichen Energiekosten bis einschließlich 10.000 € netto: Zuschuss von 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 600 €

Energieaudits, die zur Erfüllung der gesetzlichen Auditpflicht eines Nicht-KMU durchgeführt werden müssen, sind über dieses Fördermodul nicht förderfähig. Die geförderte Beratung muss durch eine für das entsprechende Modul zugelassene und in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragene Fachperson durchgeführt werden.

Mit der Beratung darf grundsätzlich erst nach Bewilligung begonnen werden. Ein Vertragsabschluss vor Antragstellung oder Bewilligung ist nur zulässig, wenn die Wirksamkeit des Vertrags unter der aufschiebenden Bedingung einer Förderzusage des BAFA steht.

Die ZD Ingenieure GmbH prüft vor Projektbeginn die Förderfähigkeit und unterstützt Sie bei der Antragstellung, der strukturierten Datenerfassung sowie der Durchführung und Dokumentation des Energieaudits.

Ablauf und typische Arbeitsschritte

Am Anfang steht die Abstimmung von Ziel, Umfang und Datengrundlage. Anschließend werden Energieverbräuche, Betriebszeiten, Anlagen, Prozesse und vorhandene Messdaten aufgenommen. Dadurch entsteht ein belastbares Bild des tatsächlichen Energieeinsatzes.

Danach erfolgt die technische und wirtschaftliche Bewertung möglicher Maßnahmen. Dabei betrachten wir nicht nur einzelne Einsparideen, sondern auch Wechselwirkungen zwischen Gebäudetechnik, Produktion, Nutzung und organisatorischen Abläufen.

Zum Abschluss werden die Ergebnisse dokumentiert und priorisiert. So erhalten Sie eine nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage für Investitionen, Förderanträge, interne Maßnahmenpläne oder den Einstieg in ein dauerhaftes Energiemanagement.

Mehr als nur ein Audit

ZD Ingenieure GmbH begleitet Ihr Unternehmen nicht nur während der Analyse, sondern auch darüber hinaus. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Bewertung, Priorisierung und Umsetzung der identifizierten Maßnahmen.

Besonders sinnvoll ist die Verbindung mit weiteren Leistungen wie Fördermittelberatung, Energieeffizienzberatung oder der Einführung eines Managementsystems. Dadurch lassen sich technische Empfehlungen, wirtschaftliche Entscheidungen und regulatorische Anforderungen besser miteinander verbinden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Energieaudit nach DIN EN 16247

Für welche Unternehmen ist eine energetische Prüfung verpflichtend?

Nicht-KMU mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 500.000 kWh müssen grundsätzlich ein Energieaudit durchführen, sofern sie nicht durch ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem befreit sind. Ab einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh gelten zusätzlich die Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes zur Einrichtung eines Managementsystems.

Wie oft muss die Prüfung wiederholt werden?

Ein verpflichtendes Energieaudit nach EDL-G muss mindestens alle vier Jahre wiederholt werden. Die Frist beginnt mit dem Abschluss des vorherigen Energieaudits.

Was passiert, wenn gesetzliche Pflichten nicht erfüllt werden?

Wer ein gesetzlich vorgeschriebenes Energieaudit nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchführt oder erforderliche Angaben nicht übermittelt, muss mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen und Bußgeldern rechnen.

Welche Bereiche werden betrachtet?

Die Analyse umfasst alle relevanten Energieverbräuche eines Unternehmens, einschließlich Gebäude, Prozesse, Anlagen, Transport sowie unterstützender Systeme wie Druckluft, Beleuchtung oder Prozesswärme.

Was ist der Unterschied zwischen DIN EN 16247 und ISO 50001?

Die DIN EN 16247 beschreibt eine strukturierte Analyse, während ISO 50001 ein dauerhaftes Energiemanagementsystem mit kontinuierlicher Verbesserung, Verantwortlichkeiten, Überwachung und regelmäßiger Bewertung darstellt.

Wer darf eine solche Analyse durchführen?

Die Durchführung muss durch fachkundige und unabhängige Personen erfolgen, die über die erforderliche Ausbildung, berufliche Erfahrung und Fortbildung verfügen. Für geförderte Energieaudits ist zusätzlich eine entsprechende Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste erforderlich.

Welche Ergebnisse liefert die Analyse?

Die Analyse liefert eine strukturierte Übersicht des Energieeinsatzes, identifizierte Einsparpotenziale, wirtschaftliche Bewertungen von Maßnahmen und eine belastbare Entscheidungsgrundlage für Investitionen.

Ihre Vorteile durch ein Energieaudit nach DIN EN 16247

  • Ganzheitliche Analyse von Gebäuden, Anlagen und Prozessen
  • Berücksichtigung nutzerspezifischer Produktionsprozesse
  • Identifikation wirtschaftlicher Energieeinsparpotenziale
  • Normgerechte Durchführung nach DIN EN 16247-1 und unter Berücksichtigung der Anforderungen des EDL-G
  • Einordnung gesetzlicher Audit- und Managementpflichten
  • Grundlage für Investitions- und Maßnahmenentscheidungen
  • Durchführung durch qualifizierte Experten
  • Begleitung über die Analyse hinaus

Gerne prüfen wir für Ihr Projekt, wie ein Energieaudit nach DIN EN 16247 sinnvoll aufgebaut werden kann und welcher Leistungsumfang dafür erforderlich ist.

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