Wärmeschutznachweis

Ein effektiver Wärmeschutz des Gebäudes ist die wirksamste Methode zur Energieeinsparung. Durch den Wärmeschutz wird nicht nur ein angenehmes und gesundes Raumklima geschaffen, auch der Erhalt des Gebäudes wird unterstützt (Vermeidung von Tauwasserbildung). Es werden Energie und damit auch Heiz- und Betriebskosten eingespart.

Der Wärmeschutznachweis dokumentiert, dass neu zu errichtende und zu sanierende Gebäude die gesetzlichen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einhalten. Der Nachweis ist unter anderem für einen Bauantrag erforderlich.

Er beinhaltet den Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Klimatisierung und Beleuchtung.

Für Bestandsgebäude gelten dabei weniger strenge Anforderungen als für einen Neubau. Neben einem kompletten Wärmeschutznachweis kann bei Teilsanierungen auch der vereinfachte Bauteilnachweis angewandt werden. Der Wärmeschutznachweis ist auch bei der Beantragung von KfW-Fördermitteln zu führen.

Je nach Art Ihrer Immobilie und der vorhandenen Förderziele erstellen wir für Sie die erforderlichen Nachweise. Dabei gewährleisten wir die Berücksichtigung der jeweils gültigen rechtlichen und formellen Vorgaben. Auf Wunsch optimieren wir gemeinsam mit dem Planungsteam unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit die Energiebilanz für das gesamte Gebäude.

Im Rahmen des GEG-Nachweises ist ebenfalls der sommerliche Wärmeschutz von Aufenthaltsräumen gemäß DIN 4108-2 nachzuweisen. Wir kalkulieren die hierfür erforderlichen Sonnenschutzmaßnahmen. In größeren Bauvorhaben unterstützen wir das Nachweisverfahren durch die thermische Gebäudesimulation.

Nach Ausführung der Baumaßnahmen stellen wir den Energieausweis zur Dokumentation des erreichten energetischen Standards aus.

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