Ein Wärmeschutznachweis dokumentiert, dass ein Gebäude die jeweils geltenden energetischen Anforderungen erfüllt. Derzeit erfolgt die Nachweisführung nach dem Gebäudeenergiegesetz; nach dem Übergang auf das Gebäudemodernisierungsgesetz wird die Leistung künftig auch als GModG-Nachweis erstellt. Sie ist eine wichtige Grundlage für Neubauten, Sanierungen, Bauanträge und förderrelevante Nachweise.
Ein wirksamer Wärmeschutz kann Heiz- und Betriebskosten reduzieren, das Raumklima verbessern und die Bausubstanz schützen. Außerdem hilft eine frühe energetische Bewertung, Planungsänderungen und spätere Abstimmungsprobleme zu vermeiden.
Der Nachweis zeigt, ob ein Neubau oder eine Sanierungsmaßnahme die gesetzlichen Anforderungen des derzeit geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beziehungsweise künftig des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) erfüllt. Abhängig vom Vorhaben und den bauordnungsrechtlichen Regelungen des Bundeslandes kann er Bestandteil der Bauvorlagen oder weiterer projektbezogener Dokumentationen sein.
Grundlage ist die energetische Bilanz des Gebäudes. Dazu gehören unter anderem der Jahres-Primärenergiebedarf, die Qualität der Gebäudehülle und die Anlagentechnik sowie bei Nichtwohngebäuden je nach Nutzung auch Beleuchtung, Kühlung und Lüftung.
Für Bestandsgebäude gelten gegenüber Neubauten teilweise andere Anforderungen. Bei Änderungen einzelner Außenbauteile kann abhängig vom Vorhaben ein Bauteilnachweis ausreichen.
Mit den beschlossenen Neuregelungen werden die Berechnungsgrundlagen für künftige GModG-Nachweise schrittweise aktualisiert. Vorgesehen ist insbesondere die Umstellung von der DIN V 18599:2018-09 auf die DIN/TS 18599:2025-10. Maßgeblich bleibt stets die zum Zeitpunkt des Vorhabens anwendbare Rechts- und Normfassung.
Den derzeit geltenden Gesetzestext stellt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Portal „Gesetze im Internet“ bereit.
Je nach Gebäudeart, Sanierungsumfang, Planungsstand und Förderziel erstellen wir die erforderliche energetische Dokumentation fachgerecht und prüffähig. Dabei berücksichtigen wir die jeweils geltenden rechtlichen, normativen und formellen Vorgaben für GEG- beziehungsweise GModG-Nachweise.
Im Rahmen der Nachweisführung kann auch der sommerliche Wärmeschutz von Aufenthaltsräumen nach der jeweils anwendbaren Fassung der DIN 4108-2 relevant werden. Wir ermitteln die erforderlichen Sonnenschutzmaßnahmen und setzen bei größeren oder komplexeren Projekten thermische Gebäudesimulationen ein.
Nach Abschluss der Baumaßnahmen kann ein Energieausweis zur Dokumentation des erreichten energetischen Standards erforderlich sein. Außerdem stimmen wir die Ergebnisse bei Bedarf mit weiteren GEG- und GModG-Nachweisen ab.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung mit Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Bei Neubauten ist regelmäßig eine energetische Nachweisführung erforderlich. Bei Sanierungen, Erweiterungen oder Änderungen an der Gebäudehülle hängt der erforderliche Umfang von Art und Umfang des Vorhabens sowie den bauordnungsrechtlichen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes ab.
Je nach Bundesland und Vorhaben kann der Wärmeschutznachweis Bestandteil der Bauvorlagen sein oder im weiteren Planungs- und Vollzugsverfahren verlangt werden. Deshalb sollte die Nachweisführung frühzeitig mit Architektur und technischer Gebäudeausrüstung abgestimmt werden.
Der Wärmeschutznachweis ist für Wohn- und Nichtwohngebäude relevant, sofern das Gebäude oder die geplante Maßnahme unter die Anforderungen des GEG beziehungsweise künftig des GModG fällt.
Die Berechnung sollte durch entsprechend qualifizierte Fachplaner oder Ingenieure mit bauphysikalischen und energetischen Fachkenntnissen erstellt werden. Zusätzliche Anforderungen an die Nachweisberechtigung können sich aus dem Bauordnungsrecht des jeweiligen Bundeslandes ergeben.
Fehlende oder unvollständige Unterlagen können Genehmigungs- und Prüfverfahren verzögern. Außerdem können behördliche Nachforderungen, Probleme bei Förderanträgen oder zusätzliche Planungs- und Baukosten entstehen.
Ja. Bei Neubauten gelten umfassende Anforderungen an Gebäudehülle, Energiebedarf und Anlagentechnik. Bei bestehenden Gebäuden hängt die erforderliche Nachweisführung stärker von Art und Umfang der geplanten Änderung ab.
Bis zum Inkrafttreten der jeweiligen Neuregelungen wird der Wärmeschutznachweis nach dem geltenden GEG erstellt. Danach richtet sich die Nachweisführung nach den anwendbaren Bestimmungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes und den zugehörigen technischen Regeln.
Ja. Energetische Berechnungen bilden häufig eine technische Grundlage für Förderanträge. Die gesetzlichen Mindestanforderungen und die teilweise weitergehenden technischen Förderbedingungen müssen dabei getrennt geprüft und miteinander abgestimmt werden.
Gerne prüfen wir für Ihr Projekt, welcher Wärmeschutznachweis nach GEG beziehungsweise künftig nach GModG erforderlich ist und in welchem Umfang die energetische Dokumentation erstellt werden muss.