Ein Wärmeschutznachweis dokumentiert, dass ein Gebäude die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt. Er ist deshalb eine wichtige Grundlage für Neubauten, Sanierungen, Bauanträge und förderrelevante Nachweise.
Ein wirksamer Wärmeschutz reduziert dauerhaft Heiz- und Betriebskosten, verbessert das Raumklima und schützt die Bausubstanz. Außerdem hilft eine frühe energetische Bewertung, Planungsänderungen und spätere Abstimmungsprobleme zu vermeiden.
Der Nachweis zeigt, ob ein Neubau oder eine Sanierungsmaßnahme die gesetzlichen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt. In vielen Fällen ist er Bestandteil der Bauantragsunterlagen und relevant für die weitere Planung.
Grundlage ist die energetische Bilanz des Gebäudes. Dazu gehören unter anderem der Jahres-Primärenergiebedarf, die Qualität der Gebäudehülle, die Anlagentechnik sowie bei Nichtwohngebäuden auch Beleuchtung, Kühlung und Lüftung.
Für Bestandsgebäude gelten gegenüber Neubauten teilweise andere Anforderungen. Bei Teilsanierungen kann außerdem ein vereinfachter Bauteilnachweis ausreichen.
Den Gesetzestext zum Gebäudeenergiegesetz stellt das
Bundesministerium der Justiz im Portal „Gesetze im Internet“
bereit.
Je nach Gebäudeart, Sanierungsumfang und Förderziel erstellen wir die erforderliche energetische Dokumentation normkonform und prüffähig. Dabei berücksichtigen wir die rechtlichen und formellen Vorgaben des GEG.
Im Rahmen der Nachweisführung kann auch der sommerliche Wärmeschutz von Aufenthaltsräumen gemäß DIN 4108-2 relevant werden. Wir ermitteln die erforderlichen Sonnenschutzmaßnahmen und setzen bei größeren Projekten thermische Gebäudesimulationen ein.
Nach Abschluss der Baumaßnahmen kann ein Energieausweis zur Dokumentation des erreichten energetischen Standards erforderlich sein. Außerdem stimmen wir die Ergebnisse bei Bedarf mit weiteren GEG-Nachweisen ab.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Bei Neubauten ist die energetische Dokumentation regelmäßig erforderlich. Bei Sanierungen oder Änderungen an der Gebäudehülle hängt die Pflicht vom Umfang der Maßnahme ab.
Ja, in vielen Fällen gehört sie zu den Bauantragsunterlagen. Deshalb sollte sie frühzeitig mit Planung, Architektur und technischer Gebäudeausrüstung abgestimmt werden.
Er ist für Wohn- und Nichtwohngebäude relevant, sofern das Gebäude oder die geplante Maßnahme unter die Anforderungen des GEG fällt.
Die Erstellung sollte durch qualifizierte Fachplaner oder Ingenieure erfolgen, die über bauphysikalische und energetische Fachkenntnisse verfügen.
Fehlende Unterlagen können den Bauantrag verzögern. Außerdem können behördliche Auflagen, Nachforderungen oder Probleme bei Förderanträgen entstehen.
Ja. Bei Neubauten gelten umfassende energetische Anforderungen. Im Bestand hängen die Pflichten dagegen stärker von Art und Umfang der Sanierungsmaßnahme ab.
Ja, energetische Berechnungen bilden häufig eine technische Grundlage für Förderanträge. Deshalb sollten sie mit den Anforderungen von BAFA- oder KfW-Programmen abgestimmt werden.
Gerne prüfen wir für Ihr Projekt, welcher Nachweis erforderlich ist und in welchem Umfang die energetische Dokumentation zu erstellen ist.