nach §§ 74 – 78ff GEG
Das GebäudeEnergieGesetz (GEG) ist seit dem 01.11.2020 in Kraft und löst die EnEV ab. Es legt Betreibern von Klimaanlagen unter bestimmten Bedingungen die regelmäßige Durchführung einer energetischen Inspektion nahe.
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, um die Inspektion durchführen zu müssen:
Die Inspektionsfrist für Klimaanlagen, die am 1. Oktober 2018 älter als zehn Jahre waren, endete am 31. Dezember 2022.
Für die Durchführung sind umfangreiche Kenntnisse zu den aktuellen Regeln der Technik sowie gesetzlichen Vorschriften erforderlich. Messungen vor Ort mit spezieller Messtechnik durch geschultes Personal, wie unsere registrierten Ingenieure, sind unerlässlich.
Ziel der energetischen Inspektion von Klimaanlagen ist es, die Energieeffizienz der Klimatisierung im Gebäude zu überprüfen. Dabei werden die Komponenten der Anlage durch den Sachverständigen untersucht, die den Wirkungsgrad beeinflussen, sowie deren Anpassung an den aktuellen Kühlbedarf des Gebäudes. Außerdem wird geprüft, ob die Einstellungen der Klimaanlage die vorgegebenen Sollwerte für Luftmengen, Temperatur, Feuchtigkeit und Betriebszeit erfüllen.
Die Inspektion von Klimaanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 70 Kilowatt muss gemäß DIN SPEC 15240:2019-03 erfolgen.
Die Ergebnisse der Inspektion werden schriftlich zusammengefasst und dem Betreiber zusammen mit fachlichen Ratschlägen zur Verbesserung der energetischen Qualität der Anlage ausgehändigt.
Unser Ziel ist es, Ihre Klimaanlage auf dem neuesten Stand der Technik zu halten und sicherzustellen, dass sie optimal funktioniert, um Ihnen langfristige Einsparungen bei den Energiekosten zu ermöglichen.