Beim Bau eines energieeffizienten Hauses oder der Sanierung zu einem solchen können Fördermittel beantragt werden. Dies erfordert die Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten, der nachweist, dass die geplanten Baumaßnahmen die Anforderungen an einen speziellen Energieeffizienz-Standard erfüllen. Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist daher notwendig, um Fördermittel zu erhalten.
Um als Hauseigentümer von einem energetisch effizienten Neubau oder einer sanierten Immobilie zu profitieren, müssen die Bauvorhaben den hohen Anforderungen der Energieeffizienz genügen. Je höher das energetische Niveau, desto anspruchsvoller sind die Qualitätsanforderungen an die Bauausführung. Selbst kleinste Fehler können die errechnete Energieeinsparung beeinträchtigen.
Aus diesem Grund ist es entscheidend, die Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz kompetent zu planen und umzusetzen. Ein qualifizierter Energieeffizienz-Experte ist dafür unerlässlich.
Der Experte berät Sie vorab kompetent und unabhängig, identifiziert Einsparpotenziale und plant die notwendigen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Dies wird in einer „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) festgehalten, die für die Fördermittelbeantragung erforderlich ist.
Während der Umsetzung begleitet der Experte die Baumaßnahmen und gewährleistet eine fachgerechte Umsetzung. Nach Abschluss der Bauarbeiten bestätigt er in einer „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD), dass die angestrebten Energieeffizienz-Standards eingehalten wurden.
Der Experte berät unabhängig zu allen Energiesparmaßnahmen. Gemeinsam mit Ihnen plant er die erforderlichen Energieeffizienz-Maßnahmen.
Die Kosten für den Experten sind förderfähig und können im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ geltend gemacht werden.
Grundsätzlich erhalten Sie 50 % der Kosten als Zuschuss zurück, abhängig von der Art der Immobilie und des Vorhabens.
Seit der Einführung neuer Förderprogramme im Juli 2021 ist kein separates Programm für die Kostenerstattung des Experten vorhanden. Die Beantragung erfolgt zusammen mit dem Förderkredit oder Zuschuss für die energetische Sanierung oder den Neubau eines Effizienzhauses. Bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus, das den Effizienzhaus-Standard der KfW erfüllt, beträgt der maximale Zuschuss beispielsweise 10.000 Euro.
Für ein unverbindliches Angebot stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.