Wärmeschutznachweis nach GEG

Ein effektiver Wärmeschutz ist die wichtigste Grundlage für energieeffiziente Gebäude. Er reduziert dauerhaft Heiz- und Betriebskosten, sorgt für ein behagliches Raumklima und schützt die Bausubstanz durch die Vermeidung von Tauwasser- und Schimmelbildung.

Was ist ein Wärmeschutznachweis?

Der Wärmeschutznachweis dokumentiert, dass ein Neubau oder eine Sanierungsmaßnahme die gesetzlichen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt. Er ist Bestandteil des Bauantrags und Voraussetzung für zahlreiche
Förderprogramme.

Grundlage des Nachweises ist die energetische Bilanz des Gebäudes. Er umfasst unter anderem den Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Kühlung und – bei Nichtwohngebäuden – auch für Beleuchtung.

Für Bestandsgebäude gelten gegenüber Neubauten erleichterte Anforderungen. Bei Teilsanierungen kann alternativ ein vereinfachter Bauteilnachweis geführt werden.

Wärmeschutznachweis nach Gebäudeenergiegesetz

Unser Leistungsumfang

Je nach Gebäudeart, Sanierungsumfang und Förderziel erstellen wir alle erforderlichen Wärmeschutznachweise normkonform und prüffähig. Dabei berücksichtigen wir stets die aktuell gültigen rechtlichen und formellen Vorgaben des GEG.

Im Rahmen des GEG-Nachweises ist auch der sommerliche Wärmeschutz von Aufenthaltsräumen gemäß DIN 4108-2 nachzuweisen. Wir ermitteln die erforderlichen Sonnenschutzmaßnahmen und setzen bei größeren Projekten thermische Gebäudesimulationen ein.

Nach Abschluss der Baumaßnahmen stellen wir den Energieausweis zur Dokumentation des erreichten energetischen Standards aus.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Wärmeschutznachweis nach GEG

Wann ist ein Wärmeschutznachweis verpflichtend?

Ein Wärmeschutznachweis ist bei Neubauten verpflichtend und kann bei umfangreichen Sanierungen oder Änderungen an der Gebäudehülle im Bestand erforderlich werden.

Ist der Wärmeschutznachweis Teil des Bauantrags?

Ja, der Wärmeschutznachweis ist in der Regel Bestandteil der Bauantragsunterlagen und muss der Genehmigungsbehörde vorgelegt werden.

Für welche Gebäudetypen ist der Wärmeschutznachweis erforderlich?

Der Wärmeschutznachweis ist für Wohn- und Nichtwohngebäude relevant, unabhängig von Nutzung oder Größe, sofern das Gebäude unter die Anforderungen des GEG fällt.

Wer darf einen Wärmeschutznachweis erstellen?

Ein Wärmeschutznachweis darf nur von qualifizierten Fachplanern oder Ingenieuren erstellt werden, die über die erforderliche bauphysikalische Fachkenntnis verfügen.

Was passiert, wenn kein Wärmeschutznachweis vorliegt?

Fehlt der Wärmeschutznachweis, kann dies zu Verzögerungen oder Ablehnung des Bauantrags, behördlichen Auflagen oder rechtlichen Konsequenzen führen.

Unterscheidet sich der Wärmeschutznachweis bei Neubau und Bestand?

Ja, bei Neubauten gelten umfassende Anforderungen an den Wärmeschutz, während im Bestand die Nachweispflichten abhängig von Art und Umfang der Sanierungsmaßnahme sind.

Ist der Wärmeschutznachweis auch für Förderprogramme relevant?

Ja, der Wärmeschutznachweis bildet häufig eine technische Grundlage für Förderanträge und muss mit den Anforderungen von BAFA- oder KfW-Programmen abgestimmt sein.

Ihre Vorteile durch einen Wärmeschutznachweis nach GEG

  • Rechtssicherer Nachweis nach Gebäudeenergiegesetz
  • Erforderlich für Bauantrag bei Neubau und Sanierung
  • Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs
  • Berücksichtigung von Heizung, Warmwasser, Kühlung und Beleuchtung
  • Optimierung der Energiebilanz unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten
  • Anwendbar für Neubau und Bestandsgebäude
  • Förderrelevanter Nachweis für KfW- und BEG-Programme
  • Erfahrung aus komplexen Bau- und Sanierungsvorhaben

Gerne prüfen wir für Ihr Projekt, welcher Wärmeschutznachweis erforderlich ist und in welchem Umfang die Nachweisführung zu erbringen ist.

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