Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) schafft eine strukturierte Grundlage für die schrittweise energetische Sanierung Ihres Wohngebäudes und kann zusätzliche Fördervorteile ermöglichen.
Mit einem iSFP erhalten Sie eine abgestimmte Sanierungsplanung, eine nachvollziehbare Reihenfolge der empfohlenen Maßnahmen und eine Grundlage für die Nutzung möglicher Förderboni und erhöhter förderfähiger Kosten.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördertes Instrument zur systematischen Planung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden.
Er analysiert den energetischen Ist-Zustand Ihres Gebäudes, zeigt sinnvolle Sanierungsschritte auf und stellt diese in einer technisch abgestimmten und wirtschaftlich sinnvollen Reihenfolge dar.
Welche Maßnahmen Sie wann umsetzen, entscheiden Sie selbst. Der iSFP gibt Ihnen dafür eine fundierte Entscheidungsgrundlage und kann die Nutzung zusätzlicher Fördermöglichkeiten unterstützen.
Die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans wird im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude durch das BAFA bezuschusst.
Bei der späteren Umsetzung bestimmter im iSFP enthaltener Maßnahmen können unter den jeweils geltenden Bedingungen zusätzliche Fördervorteile innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude genutzt werden.
ZD Ingenieure GmbH begleitet Sie von der Erstellung des Sanierungsfahrplans bis zur fachlichen Planung und förderkonformen Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen.
Ein iSFP ist für Wohngebäude geeignet, insbesondere für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser, die schrittweise oder in einem Zug energetisch saniert werden sollen.
Nein, ein individueller Sanierungsfahrplan ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Er bietet jedoch eine strukturierte Grundlage für die Planung und Abstimmung energetischer Sanierungsmaßnahmen.
Ein iSFP schafft Transparenz über den energetischen Zustand des Gebäudes, stellt aufeinander abgestimmte Sanierungsschritte dar und kann bei der Umsetzung geeigneter Maßnahmen zusätzliche Fördervorteile ermöglichen.
Die Förderung beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser und maximal 850 € für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten.
Eine für den iSFP-Bonus vorgesehene Maßnahme muss grundsätzlich innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden. Maßgeblich sind zusätzlich die zum Zeitpunkt des Förderantrags geltenden Förderbedingungen.
Nein, der iSFP ist eine Empfehlung und verpflichtet nicht zur Umsetzung aller dargestellten Maßnahmen.
Eine Kombination mit weiteren Förderprogrammen kann möglich sein. Dabei müssen die jeweiligen Kumulierungsregeln, Förderhöchstgrenzen und Vorgaben zur Doppelförderung beachtet werden.
Beispielrechnungen nach den ab 21. Juli 2026 geltenden Förderbedingungen:
Berücksichtigt sind 15 % Grundförderung sowie 5 % iSFP-Bonus auf den förderfähigen Anteil oberhalb von 30.000 €. Die Kosten der iSFP-Erstellung sind bereits abgezogen.
| Gebäudetyp | Anzahl Wohn- Einheiten |
Investition für energetische Sanierungen an der Gebäudehülle |
Förderung ohne iSFP |
Förderung mit iSFP |
Höhere Förderung in % |
|---|---|---|---|---|---|
| EFH | 1 | 60.000 € | 4.500 € | 8.651 € | 92,2 % |
| ZFH | 2 | 120.000 € | 9.000 € | 20.026 € | 122,5 % |
| MFH | 12 | 720.000 € | 54.000 € | 136.540 € | 152,9 % |
| MFH | 25 | 1.500.000 € | 112.500 € | 288.321 € | 156,3 % |
| MFH | 100 | 6.000.000 € | 450.000 € | 1.168.954 € | 159,8 % |
Für eine individuelle und genauere Berechnung Ihrer Fördervorteile nutzen Sie bitte den folgenden iSFP-Vorteilsrechner.
Der iSFP-Vorteilsrechner ist auf kleinen Bildschirmen ausgeblendet.
Tipp: Gerät drehen (Querformat) für eine breitere Ansicht.
Vorteilsrechner trotzdem öffnenWie viele Wohneinheiten hat das Beratungsobjekt?
Geplante Investitionen für energetische Sanierungsmaßnahmen pro Jahr
(Berücksichtigt werden ausschließlich förderfähige energetische Maßnahmen gemäß BEG.)
Hinweis*: Der iSFP-Bonus wird nur für bestimmte Effizienzmaßnahmen und nur auf den förderfähigen Anteil oberhalb von 30.000 € je Maßnahmenpaket gewährt. Jede Jahreszeile wird in dieser Berechnung als separates Maßnahmenpaket behandelt. Für Heizungsmaßnahmen wird kein iSFP-Bonus berücksichtigt.
Info
Berechnungsstand: Förderbedingungen ab 21.07.2026.
Förderbedingungen können sich ändern.
Die Preise für die iSFP-Erstellung sind pauschal kalkuliert. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie nach Prüfung Ihrer individuellen Rahmenbedingungen.
Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, wie sich die dargestellten Förderpotenziale konkret für Ihr Gebäude nutzen lassen.