Aktueller Hinweis zur Förderung
Bis einschließlich 20. Juli 2026 gelten die bisherigen Förderbedingungen. Zum 21. Juli 2026 treten Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude in Kraft.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) schafft eine strukturierte Grundlage für die schrittweise energetische Sanierung Ihres Wohngebäudes und kann zusätzliche Fördervorteile ermöglichen.

Mit einem iSFP erhalten Sie eine abgestimmte Sanierungsplanung, eine nachvollziehbare Reihenfolge der empfohlenen Maßnahmen und eine Grundlage für die Nutzung möglicher Förderboni und erhöhter förderfähiger Kosten.

Beispielhafte Darstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördertes Instrument zur systematischen Planung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden.

Er analysiert den energetischen Ist-Zustand Ihres Gebäudes, zeigt sinnvolle Sanierungsschritte auf und stellt diese in einer technisch abgestimmten und wirtschaftlich sinnvollen Reihenfolge dar.

Welche Maßnahmen Sie wann umsetzen, entscheiden Sie selbst. Der iSFP gibt Ihnen dafür eine fundierte Entscheidungsgrundlage und kann die Nutzung zusätzlicher Fördermöglichkeiten unterstützen.

Inhalte des individuellen Sanierungsfahrplans

  • Energetische Bewertung des Ist-Zustands Ihres Gebäudes
  • Entwicklung konkreter und aufeinander abgestimmter Sanierungsmaßnahmen
  • Empfehlung einer technisch und wirtschaftlich sinnvollen Reihenfolge
  • Darstellung von Investitionskosten, Energieeinsparungen und möglichen Fördermitteln
  • Verständliche Erläuterung aller Maßnahmen als Umsetzungshilfe

Förderung des iSFP

Die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans wird im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude durch das BAFA bezuschusst.

  • Zuschuss von 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Zuschuss von 850 € für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten
  • Zusätzlicher Zuschuss von maximal 250 € für die Erläuterung der Ergebnisse in einer Wohnungseigentümerversammlung

Bei der späteren Umsetzung bestimmter im iSFP enthaltener Maßnahmen können unter den jeweils geltenden Bedingungen zusätzliche Fördervorteile innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude genutzt werden.

Wichtige Förderbedingungen

  • Der iSFP muss durch einen für die Energieberatung für Wohngebäude zugelassenen und in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragenen Energieeffizienz-Experten erstellt werden
  • Der Antrag auf Förderung der Energieberatung muss vor Beginn der Beratung beim BAFA gestellt werden
  • Für die Nutzung des iSFP-Bonus muss die umgesetzte Maßnahme Bestandteil des geförderten iSFP sein und der Bonus im Förderantrag berücksichtigt werden
  • Für die Umsetzung der Maßnahme gelten die zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderantrags aktuellen Förderbedingungen

ZD Ingenieure GmbH begleitet Sie von der Erstellung des Sanierungsfahrplans bis zur fachlichen Planung und förderkonformen Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

Für welche Gebäude ist ein iSFP geeignet?

Ein iSFP ist für Wohngebäude geeignet, insbesondere für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser, die schrittweise oder in einem Zug energetisch saniert werden sollen.

Ist ein iSFP gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, ein individueller Sanierungsfahrplan ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Er bietet jedoch eine strukturierte Grundlage für die Planung und Abstimmung energetischer Sanierungsmaßnahmen.

Welche Vorteile bietet ein iSFP?

Ein iSFP schafft Transparenz über den energetischen Zustand des Gebäudes, stellt aufeinander abgestimmte Sanierungsschritte dar und kann bei der Umsetzung geeigneter Maßnahmen zusätzliche Fördervorteile ermöglichen.

Wie hoch ist die Förderung für einen iSFP?

Die Förderung beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser und maximal 850 € für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten.

Wie lange kann der iSFP für einen Förderbonus genutzt werden?

Eine für den iSFP-Bonus vorgesehene Maßnahme muss grundsätzlich innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden. Maßgeblich sind zusätzlich die zum Zeitpunkt des Förderantrags geltenden Förderbedingungen.

Müssen alle Maßnahmen aus dem iSFP umgesetzt werden?

Nein, der iSFP ist eine Empfehlung und verpflichtet nicht zur Umsetzung aller dargestellten Maßnahmen.

Kann der iSFP mit weiteren Förderprogrammen kombiniert werden?

Eine Kombination mit weiteren Förderprogrammen kann möglich sein. Dabei müssen die jeweiligen Kumulierungsregeln, Förderhöchstgrenzen und Vorgaben zur Doppelförderung beachtet werden.

Ihre Vorteile durch einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

  • Möglicher zusätzlicher Förderbonus bei geeigneten Einzelmaßnahmen
  • Mögliche Erhöhung der förderfähigen Kosten
  • Zusätzliche Fördervorteile bei passenden Sanierungsmaßnahmen
  • Flexible Umsetzung nach Ihren Prioritäten
  • Systematische und wirtschaftliche Sanierungsplanung
  • Gezielte Nutzung von BAFA- und BEG-Fördermitteln
  • Transparente Darstellung von Kosten und Einsparungen
  • Begleitung durch zugelassene Energieeffizienz-Experten

Höhere Förderung mit einem iSFP

Beispielrechnungen nach den ab 21. Juli 2026 geltenden Förderbedingungen:

Berücksichtigt sind 15 % Grundförderung sowie 5 % iSFP-Bonus auf den förderfähigen Anteil oberhalb von 30.000 €. Die Kosten der iSFP-Erstellung sind bereits abgezogen.

Gebäudetyp Anzahl
Wohn-
Einheiten
Investition für
energetische
Sanierungen an der Gebäudehülle
Förderung
ohne iSFP
Förderung
mit iSFP
Höhere Förderung
in %
EFH 1 60.000 € 4.500 € 8.651 € 92,2 %
ZFH 2 120.000 € 9.000 € 20.026 € 122,5 %
MFH 12 720.000 € 54.000 € 136.540 € 152,9 %
MFH 25 1.500.000 € 112.500 € 288.321 € 156,3 %
MFH 100 6.000.000 € 450.000 € 1.168.954 € 159,8 %

Für eine individuelle und genauere Berechnung Ihrer Fördervorteile nutzen Sie bitte den folgenden iSFP-Vorteilsrechner.

iSFP-Vorteilsrechner Berechnen Sie den finanziellen Unterschied eines iSFP für Ihr Sanierungsvorhaben.

Wie viele Wohneinheiten hat das Beratungsobjekt?

Geplante Investitionen für energetische Sanierungsmaßnahmen pro Jahr
(Berücksichtigt werden ausschließlich förderfähige energetische Maßnahmen gemäß BEG.)

Hinweis*: Der iSFP-Bonus wird nur für bestimmte Effizienzmaßnahmen und nur auf den förderfähigen Anteil oberhalb von 30.000 € je Maßnahmenpaket gewährt. Jede Jahreszeile wird in dieser Berechnung als separates Maßnahmenpaket behandelt. Für Heizungsmaßnahmen wird kein iSFP-Bonus berücksichtigt.

Förderung ohne iSFP
- ?
Förderung mit iSFP
(abzüglich iSFP-Kosten)

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Optimale Ausschöpfung der Fördermittel

Info Berechnungsstand: Förderbedingungen ab 21.07.2026.
Förderbedingungen können sich ändern.
Die Preise für die iSFP-Erstellung sind pauschal kalkuliert. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie nach Prüfung Ihrer individuellen Rahmenbedingungen.

Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, wie sich die dargestellten Förderpotenziale konkret für Ihr Gebäude nutzen lassen.

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