Eine Wärmebrücke ist eine örtlich begrenzte Unterbrechung der wärmedämmenden Gebäudehülle, die zu erhöhten Wärmeverlusten, niedrigeren Oberflächentemperaturen und im ungünstigen Fall zu Tauwasser- und Schimmelbildung führen kann. Wärmebrücken lassen sich konstruktionsbedingt nicht vollständig vermeiden, ihr Einfluss muss jedoch rechnerisch bewertet und minimiert werden. Die Bewertung ist ein wesentlicher Bestandteil des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und förderrelevant, da ohne detaillierten Nachweis ein pauschaler Wärmebrückenzuschlag von 0,1 W/m²K angesetzt wird.
Wir analysieren kritische Anschlussdetails bereits in der Planungsphase mittels normkonformer 2D- und 3D-Simulation nach DIN EN ISO 10211. Dabei werden Temperaturverläufe, Wärmeflüsse und Oberflächentemperaturen ermittelt, um Kondensatrisiken auszuschließen, die Konstruktion zu optimieren und Energieverluste dauerhaft zu minimieren.
Bei Neubauten, Sanierungen und Energiebedarfsnachweisen wird ohne Einzelnachweis ein pauschaler Wärmebrückenzuschlag von 0,1 W/m²K angesetzt. Reduzierte Zuschläge von 0,05 W/m²K (Kategorie A) oder 0,03 W/m²K (Kategorie B) sind nur bei Planung nach DIN 4108 Beiblatt 2 zulässig. In vielen Fällen ist eine detaillierte Wärmebrückenberechnung oder ein Gleichwertigkeitsnachweis erforderlich, um diese Werte sicher nachzuweisen.
Ein Neubau mit einem zulässigen Transmissionswärmeverlust von 0,242 W/m²K wird durch den pauschalen Wärmebrückenzuschlag von 0,1 W/m²K um rund 41 % belastet. Durch eine detaillierte Wärmebrückenberechnung kann dieser Zuschlag in der Praxis nahezu auf 0 reduziert werden, was bei Außenwänden einer Einsparung von etwa 10 cm Dämmstoff (WLS 035) und deutlich geringeren Investitionskosten entspricht.
Die Wärmebrückenberechnung basiert auf numerischen Simulationsverfahren und berücksichtigt Baustoffkennwerte, Geometrien und klimatische Randbedingungen. Ziel ist die sichere Einhaltung der energetischen Anforderungen des GEG sowie die Vermeidung von Bauschäden und Komforteinbußen.
Die Ergebnisse dienen als belastbare Grundlage für Effizienznachweise, Förderanträge und eine dauerhaft wirtschaftliche Bauausführung im Neubau wie im Bestand.
Wärmebrücken erhöhen den rechnerischen Transmissionswärmeverlust eines Gebäudes. Werden sie pauschal angesetzt, führt dies häufig zu deutlich höheren Dämmstoffdicken. Der Rechner zeigt, wie sich eine detaillierte Wärmebrückenberechnung auf den U-Wert und die erforderliche Dämmstoffdicke auswirkt.
Das Diagramm stellt den Zusammenhang zwischen Dämmstoffdicke und U-Wert dar. Zusätzlich wird der Effekt eines pauschalen Wärmebrückenzuschlags von 0,10 W/(m²K) sowie reduzierter Zuschläge aus einer detaillierten Wärmebrückenberechnung visualisiert.
Das Diagramm zeigt, wie sich die erforderliche Dämmstoffdicke in Abhängigkeit vom angesetzten Wärmebrückenzuschlag verändert.
Hinweis: Der Rechner dient der Veranschaulichung. Der tatsächliche Wärmebrückenzuschlag ist abhängig von Geometrie, Detailausbildung und Planungsstand. Verbindliche Werte können nur im Rahmen einer projektspezifischen Wärmebrückenberechnung ermittelt werden.
Ein Wärmebrückennachweis ist erforderlich, wenn pauschale Annahmen nicht angewendet werden können oder eine genauere energetische Bewertung der Gebäudehülle notwendig ist, insbesondere bei Neubauten oder komplexen Konstruktionen.
Der Wärmebrückennachweis berechnet die tatsächlichen Wärmeverluste detailliert, während der Gleichwertigkeitsnachweis bestätigt, dass die geplanten Konstruktionen den anerkannten Musterlösungen entsprechen und energetisch gleichwertig sind.
Ein Gleichwertigkeitsnachweis reicht aus, wenn die Bauausführung den veröffentlichten, anerkannten Details entspricht und keine abweichenden oder konstruktiv besonderen Anschlüsse geplant sind.
Der Wärmebrückennachweis ist in der Regel Bestandteil der energetischen Berechnungen, die dem Bauantrag oder den Nachweisen zur Genehmigung und Förderung beigefügt werden.
Die Erstellung darf nur durch qualifizierte Fachplaner oder Ingenieure mit bauphysikalischer Expertise erfolgen, da fundierte Kenntnisse zu Konstruktion, Normen und Berechnungsverfahren erforderlich sind.
Fehlende oder fehlerhafte Wärmebrückennachweise können zu energetischen Fehlbewertungen, Problemen bei Genehmigungen, Förderverlusten sowie zu Bauschäden wie Schimmelbildung führen.
Ja, der Wärmebrückennachweis beeinflusst den berechneten Energiebedarf und ist damit häufig relevant für Förderprogramme, insbesondere bei Effizienzhaus- oder Sanierungsstandards.
Gerne prüfen wir für Ihr Projekt, ob ein Wärmebrückennachweis erforderlich ist und in welchem Umfang dieser zu führen ist.
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