Der sommerliche Wärmeschutz verfolgt das Ziel, an heißen Sommertagen den Kühlbedarf zu reduzieren und in nicht klimatisierten Gebäuden unzumutbar hohe Raumtemperaturen zu vermeiden. Damit leistet er einen wesentlichen Beitrag zum thermischen Komfort und zur Energieeffizienz von Gebäuden. Anhand des Fensterflächenanteils, der Ausrichtung, der Eigenschaften der Verglasung, der Wärmedämmung der Außenbauteile sowie der Wärmespeicherfähigkeit des Gebäudes wird geprüft, ob die zulässige Grenz-Raumtemperatur eingehalten wird.
Je nach Klimaregion liegt diese bei etwa 25 bis 27 °C und darf während der Aufenthaltszeit eines Raumes nur begrenzt überschritten werden.
Werden die zulässigen Grenztemperaturen überschritten, sind bauliche oder konstruktive Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz vorzusehen. Dazu zählen unter anderem wirksame Sonnenschutzmaßnahmen, optimierte Fensterflächen oder eine erhöhte thermische Speichermasse der Konstruktion.
Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist der sommerliche Wärmeschutz für Wohngebäude, Nichtwohngebäude sowie für Erweiterungen nach DIN 4108-2 nachzuweisen. Für die Nachweisführung stehen zwei anerkannte Verfahren zur Verfügung:
Der Nachweis ist für kritische Raumsituationen zu führen, insbesondere für einzelne Aufenthaltsräume oder zusammenhängende Raumgruppen mit hoher solarer Belastung.
Wir unterstützen Sie bei der Planung Ihres Bauvorhabens und erstellen die baurechtlich erforderlichen sommerlichen Wärmeschutznachweise – von der vereinfachten Berechnung bis zur detaillierten thermischen Gebäudesimulation.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung.
Der sommerliche Wärmeschutznachweis ist bei Neubauten verpflichtend und kann bei wesentlichen Änderungen an der Gebäudehülle oder Nutzung im Bestand erforderlich werden.
Der sommerliche Wärmeschutz ist sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude relevant, insbesondere bei großen Fensterflächen, leichten Bauweisen oder hoher interner Wärmelast.
Ja, der Nachweis ist in der Regel Bestandteil der energetischen Nachweise, die mit dem Bauantrag oder im Rahmen der Genehmigungsplanung einzureichen sind.
Der Nachweis erfolgt rechnerisch anhand normierter Verfahren, bei denen unter anderem Fensterflächen, Sonnenschutz, Speichermassen und Nutzung berücksichtigt werden.
Ein unzureichender sommerlicher Wärmeschutz kann zu Überhitzung, Komforteinbußen, erhöhtem Kühlenergiebedarf sowie zu Problemen bei Genehmigungen oder Förderungen führen.
Ja, im Neubau gelten feste Grenzwerte und Nachweispflichten, während im Bestand die Anforderungen abhängig von Art und Umfang der baulichen Maßnahme sind.
Ja, der sommerliche Wärmeschutz ist Teil der energetischen Gesamtbewertung und kann bei der Einhaltung von Förderstandards eine Rolle spielen.
Gerne prüfen wir für Ihr Projekt, ob ein sommerlicher Wärmeschutznachweis erforderlich ist und in welchem Umfang dieser zu erstellen ist.
Angebot für einen sommerlichen Wärmeschutznachweis anfordern
Der iSFP-Vorteilsrechner ist auf kleinen Bildschirmen ausgeblendet.
Tipp: Gerät drehen (Querformat) für eine breitere Ansicht.
Vorteilsrechner trotzdem öffnenWie viele Wohneinheiten hat das Beratungsobjekt?
Geplante Investitionen für energetische Sanierungsmaßnahmen pro Jahr
(Berücksichtigt werden ausschließlich förderfähige energetische Maßnahmen gemäß BEG.)
Hinweis*: Für Heizungsmaßnahmen wird kein zusätzlicher iSFP-Bonus innerhalb der BEG-Förderung gewährt
Info
Förderbedingungen können sich ändern.
Die Preise für die iSFP-Erstellung sind pauschal kalkuliert. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie nach Prüfung Ihrer individuellen Rahmenbedingungen.