Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt die energetischen Mindestanforderungen für Neubauten und Bestandsgebäude fest und bildet die rechtliche Grundlage für alle energetischen Nachweise im Bauwesen.
Das Gebäudeenergiegesetz ist am 1. November 2020 in Kraft getreten, setzt europäische Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in deutsches Recht um und definiert verbindliche energetische Standards für Wohn- und Nichtwohngebäude, deren Einhaltung durch entsprechende Nachweise zu dokumentieren ist.
GEG-Nachweise bewerten die energetische Qualität eines Gebäudes ganzheitlich und berücksichtigen sowohl bauliche Aspekte der Gebäudehülle als auch die eingesetzte Anlagentechnik und den Einsatz erneuerbarer Energien.
Neben den klassischen Einzelnachweisen regelt das GEG weitere energetische Anforderungen, die projektabhängig relevant werden können und keine eigenständigen Leistungsseiten besitzen.
Bewertung des Primärenergiebedarfs unter Berücksichtigung von Energieträgern, Anlagentechnik und erneuerbaren Energien.
Nachweise zu Effizienz, Austauschpflichten und Ersatzmaßnahmen nach §§ 34–45 GEG.
GEG-Nachweise dokumentieren die Einhaltung der energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes und sind Voraussetzung für Baugenehmigungen, Bauabnahmen, Förderungen und den rechtssicheren Betrieb von Gebäuden.
GEG-Nachweise sind für Wohn- und Nichtwohngebäude erforderlich, sowohl bei Neubauten als auch bei bestimmten Sanierungs- oder Umbauvorhaben im Bestand.
Welche Nachweise erforderlich sind, hängt vom Gebäudetyp, der Nutzung und dem Projektumfang ab; typischerweise betreffen sie Wärmeschutz, Energiebedarf, Anlagentechnik und gegebenenfalls den sommerlichen Wärmeschutz.
GEG-Nachweise müssen in der Regel bereits in der Planungsphase vorliegen, da sie Bestandteil der Bauantragsunterlagen sind und spätere Änderungen mit erheblichem Mehraufwand verbunden sein können.
Die Erstellung erfolgt durch qualifizierte Fachplaner oder Ingenieure, während Bauherren und Eigentümer für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen verantwortlich bleiben.
Fehlende oder fehlerhafte GEG-Nachweise können zu Verzögerungen im Genehmigungsprozess, behördlichen Auflagen, Bußgeldern oder Problemen bei Fördermitteln und Bauabnahmen führen.
Ja, das GEG unterscheidet zwischen Neubauten und Bestandsgebäuden; im Bestand gelten projektabhängige Nachweis- und Nachrüstpflichten, während Neubauten umfassendere energetische Anforderungen erfüllen müssen.
Ja, GEG-Nachweise bilden häufig die Grundlage für Förderprogramme und müssen mit den technischen Anforderungen von BAFA- oder KfW-Förderungen abgestimmt werden.
Gerne prüfen wir für Ihr Projekt, welche Nachweise nach Gebäudeenergiegesetz erforderlich sind und in welchem Umfang diese zu erstellen sind.
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