Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude

Der Energieausweis bewertet die energetische Qualität von Wohn- und Nichtwohngebäuden und ist nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) in vielen Fällen verpflichtend. Er schafft Transparenz für Eigentümer, Käufer, Mieter und Pächter.

Wer benötigt einen Energieausweis?

Ein Energieausweis ist bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils vorzulegen. Ebenso ist er bei Neubauten sowie bei bestimmten baulichen Änderungen erforderlich.

  • Vorlagepflicht bei Verkauf und Vermietung
  • Aushangpflicht bei öffentlichen Gebäuden über 250 m²
  • Ausstellung durch den Eigentümer
  • Ausnahmen z. B. für kleine Gebäude oder Baudenkmäler
Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

Energieverbrauchsausweis

  • Basierend auf realen Energieverbräuchen
  • Letzte drei Abrechnungsjahre
  • Witterungsbereinigt
  • Bei Nichtwohngebäuden inkl. Stromverbrauch

Energiebedarfsausweis

  • Unabhängig vom Nutzerverhalten
  • Basierend auf Bauform und Technik
  • Aufdeckung energetischer Schwachstellen
  • Empfohlen für Sanierungsentscheidungen

Gebäudetyp Bedarfsausweis Verbrauchsausweis
1–4 Wohneinheiten, Bauantrag vor 01.11.1977, Anforderungen nicht erfüllt
1–4 Wohneinheiten, Bauantrag vor 01.11.1977, Anforderungen erfüllt
1–4 Wohneinheiten, Bauantrag ab 01.11.1977
Ab 5 Wohneinheiten

Für Neubauten ist ausschließlich der Energiebedarfsausweis zulässig. Energieausweise sind zehn Jahre gültig und müssen nach Ablauf neu ausgestellt werden.

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*Änderung nach GEG §50

Bei Modernisierungen an Außenbauteilen eines Gebäudes ist dann ein Energieausweis auszustellen, wenn von der Möglichkeit eines Nachweises für das Gesamtgebäude ("140%-Nachweis") nach § 50 GEG Gebrauch gemacht wird.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Energieausweis

Für welche Gebäude ist ein Energieausweis verpflichtend?

Ein Energieausweis ist für Wohn- und Nichtwohngebäude verpflichtend, sobald ein Gebäude neu errichtet, verkauft, vermietet oder verpachtet wird, mit wenigen gesetzlich definierten Ausnahmen.

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

Es gibt den Bedarfsausweis, der auf einer rechnerischen Bewertung des Gebäudes basiert, und den Verbrauchsausweis, der den tatsächlichen Energieverbrauch der Nutzer abbildet.

Wann ist ein Bedarfsausweis erforderlich und wann reicht ein Verbrauchsausweis?

Ein Bedarfsausweis ist insbesondere bei Neubauten und bestimmten Bestandsgebäuden erforderlich, während bei vielen bestehenden Wohngebäuden unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Verbrauchsausweis zulässig ist.

Unterscheidet sich der Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude?

Ja, Energieausweise für Nichtwohngebäude berücksichtigen zusätzlich Nutzungsprofile, Beleuchtung und Anlagentechnik und sind in der Erstellung deutlich komplexer als bei Wohngebäuden.

Wann muss der Energieausweis vorliegen?

Der Energieausweis muss spätestens bei Besichtigung vorgelegt und bei Vertragsabschluss übergeben werden, bei Neubauten bereits nach Fertigstellung des Gebäudes.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig, sofern sich am Gebäude keine wesentlichen energetischen Änderungen ergeben.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Energieausweise dürfen nur von qualifizierten und zugelassenen Fachpersonen wie Ingenieuren, Architekten oder Energieberatern mit entsprechender Berechtigung erstellt werden.

Welche Konsequenzen drohen bei fehlendem oder falschem Energieausweis?

Fehlende oder fehlerhafte Energieausweise können zu Bußgeldern, Problemen bei Verkauf oder Vermietung sowie zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

Ihre Vorteile mit ZD Ingenieure

  • Rechtssichere Ausstellung gemäß GEG
  • Vermeidung von Bußgeldern
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  • Schnelle und saubere Abwicklung

Gerne prüfen wir für Ihr Projekt, welcher Energieausweis für Wohn- oder Nichtwohngebäude erforderlich ist und in welchem Umfang dieser zu erstellen ist.

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