gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG §§ 74–78)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt unter bestimmten Voraussetzungen die Pflicht zur regelmäßigen energetischen Inspektion von Klimaanlagen. Ziel ist es, die Energieeffizienz der Anlagen zu bewerten, den tatsächlichen Kühlbedarf zu berücksichtigen und unnötige Energieverbräuche zu vermeiden.
Eine energetische Inspektion von Klimaanlagen ist durchzuführen, wenn bestimmte technische oder nutzungsbedingte Kriterien erfüllt sind. Maßgeblich sind dabei unter anderem Leistung, Alter und Nutzung der Anlage.
Für Klimaanlagen, die bereits länger als zehn Jahre in Betrieb sind oder bei denen wesentliche Komponenten vor mehr als zehn Jahren erneuert wurden, ist die energetische Inspektion regelmäßig durchzuführen. Die Fristen ergeben sich aus den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes und sind vom Betreiber eigenverantwortlich einzuhalten.
Die Durchführung erfordert umfassende Kenntnisse der aktuellen Regeln der Technik sowie der gesetzlichen Anforderungen. Neben der Dokumentenprüfung sind Messungen vor Ort mit geeigneter Messtechnik notwendig, um den tatsächlichen Anlagenbetrieb bewerten zu können.
Ziel der energetischen Inspektion ist es, die Effizienz der Klimatisierung zu überprüfen. Hierbei werden alle relevanten Anlagenkomponenten untersucht, die den Wirkungsgrad beeinflussen, sowie deren Anpassung an den aktuellen Kühlbedarf des Gebäudes. Zusätzlich wird geprüft, ob die Einstellungen der Anlage den Sollwerten für Luftmengen, Temperaturen, Feuchte und Betriebszeiten entsprechen.
Klimaanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 70 kW sind gemäß DIN SPEC 15240 zu inspizieren.
Die Ergebnisse der energetischen Inspektion werden in einem schriftlichen Abschlussbericht dokumentiert. Dieser enthält eine Bewertung des Anlagenzustands sowie konkrete fachliche Empfehlungen zur Verbesserung der energetischen Qualität.
Unser Ziel ist es, Ihre Klimaanlage technisch und energetisch auf dem aktuellen Stand zu halten, den Betrieb zu optimieren und langfristig Einsparpotenziale bei den Energiekosten zu realisieren.
Die Inspektion ist verpflichtend für Klimaanlagen und kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen mit einer Nennleistung über 12 kW, die in Nichtwohngebäuden betrieben werden.
Die energetische Inspektion muss in der Regel alle zehn Jahre durchgeführt werden, sofern keine gleichwertigen Maßnahmen oder Ausnahmen nach dem GEG greifen.
Nein, die energetische Inspektion von Klimaanlagen ist ein eigenständiger gesetzlicher Nachweis und nicht Bestandteil des Energieausweises, auch wenn beide Anforderungen aus dem GEG resultieren.
Die Inspektion darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden, die über eine entsprechende Qualifikation im Bereich TGA, Klimatechnik oder Energieeffizienz verfügen.
Geprüft werden unter anderem Auslegung, Betriebsweise, Regelung, Wartungszustand sowie das Zusammenspiel der Klimaanlage mit dem Gebäude und der Nutzung.
Fehlende oder nicht fristgerecht durchgeführte Inspektionen können zu ordnungsrechtlichen Konsequenzen, Bußgeldern und erhöhten Energiekosten durch ineffizienten Betrieb führen.
Nein, die energetische Inspektion ersetzt keine Wartung, sondern bewertet unabhängig die energetische Effizienz und Optimierungsmöglichkeiten der Anlage.
Gerne prüfen wir für Ihr Projekt, ob eine energetische Inspektion von Klimaanlagen erforderlich ist und in welchem Umfang diese durchzuführen ist.
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