Ein Wärmebrückennachweis bewertet Wärmeverluste an kritischen Anschlussdetails der Gebäudehülle. Dadurch lässt sich prüfen, ob die geplante Konstruktion energetisch geeignet ist und ob erhöhte Risiken für Tauwasser oder Schimmel bestehen.
Wärmebrücken treten zum Beispiel an Fensteranschlüssen, Balkonplatten, Gebäudeecken, Sockeln, Deckenrändern oder Materialwechseln auf. Sie lassen sich konstruktionsbedingt nicht immer vollständig vermeiden. Ihr Einfluss muss jedoch bewertet und möglichst gering gehalten werden.
Die Bewertung ist ein wichtiger Bestandteil energetischer Nachweise nach dem derzeit geltenden Gebäudeenergiegesetz und künftig nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz. Wärmebrückennachweise nach GEG beziehungsweise GModG können außerdem für Förderprogramme, Effizienzhausstandards und die Optimierung der Gebäudehülle relevant sein.
Den derzeit geltenden Gesetzestext stellt das Portal „Gesetze im Internet“ bereit.
Wir analysieren kritische Anschlussdetails bereits in der Planungsphase. Dafür nutzen wir normkonforme 2D- und 3D-Simulationen nach DIN EN ISO 10211. So lassen sich Temperaturverläufe, Wärmeflüsse und Oberflächentemperaturen nachvollziehbar darstellen.
Ziel ist eine sichere und wirtschaftliche Ausführung. Gleichzeitig können Tauwasser- und Schimmelrisiken reduziert, Anschlussdetails optimiert und Energieverluste dauerhaft minimiert werden.
Je nach Projekt kann auch ein Gleichwertigkeitsnachweis ausreichen. Das ist möglich, wenn anerkannte Musterlösungen und Details eingehalten werden. Bei abweichenden oder komplexen Konstruktionen ist dagegen häufig eine detaillierte Berechnung sinnvoll.
Für die Berücksichtigung der Wärmebrücken in der energetischen Gebäudebilanz ist die jeweils geltende Berechnungsmethode anzuwenden. Mit dem Übergang vom GEG zum GModG wird die Bilanzierung auf die dann maßgeblichen Berechnungsgrundlagen der DIN/TS 18599-2 umgestellt. Gleichwertigkeitsnachweise werden weiterhin anhand der jeweils geltenden technischen Regeln und anerkannten Musterdetails geführt.
Bei Neubauten, Sanierungen und Energiebedarfsnachweisen wird ohne Einzelnachweis häufig ein pauschaler Wärmebrückenzuschlag angesetzt. Reduzierte Zuschläge sind nur möglich, wenn die Planung entsprechende Anforderungen erfüllt oder detailliert nachgewiesen wird.
Eine genaue Betrachtung kann daher helfen, die Energiebilanz zu verbessern. Außerdem lassen sich Dämmstoffdicken, Anschlussdetails und Investitionskosten besser bewerten. Dadurch entstehen frühzeitig bessere Entscheidungsgrundlagen für Planung und Ausführung.
Ein pauschaler Zuschlag kann die energetische Bewertung eines Gebäudes deutlich verschlechtern. Durch eine detaillierte Wärmebrückenberechnung lässt sich dieser Einfluss projektbezogen bewerten und in vielen Fällen reduzieren.
Dadurch können sich günstigere Dämmstoffdicken, wirtschaftlichere Anschlussdetails und bessere Voraussetzungen für Effizienznachweise ergeben. Die tatsächliche Wirkung hängt jedoch immer vom Gebäude, den Bauteilen und der geplanten Ausführung ab.
Die Berechnung basiert auf numerischen Simulationsverfahren. Dabei werden Baustoffkennwerte, Geometrien und klimatische Randbedingungen berücksichtigt.
Die Ergebnisse unterstützen die Einhaltung energetischer Anforderungen. Zudem helfen sie dabei, Tauwasser- und Schimmelrisiken, Komforteinbußen und unnötige Energieverluste zu reduzieren.
In vielen Projekten ist die Abstimmung mit weiteren Nachweisen sinnvoll. Dazu gehören zum Beispiel der Wärmeschutznachweis, die GEG- und GModG-Nachweise und der sommerliche Wärmeschutznachweis.
Wärmebrücken erhöhen den rechnerischen Transmissionswärmeverlust eines Gebäudes. Werden sie pauschal angesetzt, führt dies häufig zu höheren Dämmstoffdicken. Der Rechner zeigt, wie sich eine detaillierte Berechnung auf den U-Wert und die erforderliche Dämmstoffdicke auswirkt.
Das Diagramm stellt den Zusammenhang zwischen Dämmstoffdicke und U-Wert dar. Zusätzlich wird der Effekt eines pauschalen Wärmebrückenzuschlags sowie reduzierter Zuschläge aus einer detaillierten Berechnung visualisiert.
Das Diagramm zeigt, wie sich die erforderliche Dämmstoffdicke in Abhängigkeit vom angesetzten Wärmebrückenzuschlag verändert.
Hinweis: Der Rechner dient der Veranschaulichung. Der tatsächliche Wärmebrückenzuschlag ist abhängig von Geometrie, Detailausbildung und Planungsstand. Verbindliche Werte können nur im Rahmen einer projektspezifischen Wärmebrückenberechnung ermittelt werden.
Eine detaillierte Berechnung oder ein Gleichwertigkeitsnachweis ist erforderlich, wenn gegenüber einem pauschalen Ansatz ein reduzierter Wärmebrückenzuschlag angesetzt werden soll. Eine genauere Bewertung ist außerdem bei komplexen Konstruktionen, energetisch anspruchsvollen Gebäuden oder erhöhten Tauwasser- und Schimmelrisiken sinnvoll.
Die detaillierte Berechnung bewertet die tatsächlichen Wärmeverluste der geplanten Anschlussdetails. Der Gleichwertigkeitsnachweis bestätigt dagegen, dass die Konstruktionen anerkannten Musterlösungen entsprechen oder diesen energetisch gleichwertig sind.
Er kann ausreichen, wenn die geplante Bauausführung den veröffentlichten und anerkannten Details entspricht oder deren Gleichwertigkeit nachvollziehbar nachgewiesen werden kann. Bei abweichenden oder besonderen Anschlüssen ist häufig eine detaillierte Berechnung erforderlich.
Der Wärmebrückennachweis ist häufig Bestandteil der energetischen Gebäudebilanz. Ob und wann er mit Bauvorlagen oder weiteren Unterlagen einzureichen ist, hängt vom Vorhaben und den bauordnungsrechtlichen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes ab.
Die Berechnung sollte durch qualifizierte Fachplaner oder Ingenieure mit bauphysikalischer Expertise erstellt werden. Konstruktion, Materialkennwerte, Randbedingungen und Berechnungsverfahren müssen fachgerecht bewertet werden.
Fehlende oder fehlerhafte Berechnungen können zu einer falschen energetischen Bewertung, Problemen bei Förder- oder Nachweisverfahren sowie erhöhten Tauwasser-, Schimmel- und Bauschadensrisiken führen.
Die grundlegenden Verfahren der Wärmebrückenberechnung und des Gleichwertigkeitsnachweises bleiben bestehen. Mit dem Übergang zum GModG ändern sich jedoch die übergeordneten Berechnungsgrundlagen, mit denen die Wärmebrückenverluste in der energetischen Gebäudebilanz berücksichtigt werden.
Ja, die Bewertung der Wärmebrücken beeinflusst den berechneten Energiebedarf und die Qualität der Gebäudehülle. Deshalb kann sie insbesondere bei Effizienzhaus-, Effizienzgebäude- und Sanierungsförderungen relevant sein.
Gerne prüfen wir für Ihr Projekt, ob ein Wärmebrückennachweis beziehungsweise Gleichwertigkeitsnachweis nach GEG oder künftig nach GModG erforderlich ist und in welchem Umfang dieser zu führen ist.