GEG-Nachweise dokumentieren, dass ein Gebäude die geltenden energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt. Nach dem Übergang auf das Gebäudemodernisierungsgesetz werden diese Leistungen künftig auch als GModG-Nachweise bezeichnet. Sie sind insbesondere bei Neubauten, Sanierungen, Bauanträgen, Fördervorhaben und bestimmten Nachrüst- oder Prüfpflichten relevant.
Das Gebäudeenergiegesetz legt derzeit energetische Mindestanforderungen für Neubauten und Bestandsgebäude fest. Das beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz führt diese Regelungen mit veränderten Berechnungsgrundlagen und zusätzlichen Anforderungen weiter. Maßgeblich ist immer die zum Zeitpunkt des Vorhabens geltende Rechts- und Normfassung.
Das Gebäudeenergiegesetz ist am 1. November 2020 in Kraft getreten und führt frühere Regelwerke zur Energieeinsparung und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden zusammen. Seine Ablösung durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz wurde im Juli 2026 beschlossen. Bis zum Inkrafttreten der jeweiligen Neuregelungen bleibt das geltende GEG maßgeblich.
Für Bauherren, Eigentümer, Planer und Unternehmen ist besonders wichtig, dass Anforderungen an Gebäudehülle, Anlagentechnik, Energiebedarf und Dokumentation frühzeitig berücksichtigt werden. Dadurch lassen sich spätere Planungsänderungen und Verzögerungen vermeiden.
Den derzeit geltenden Gesetzestext stellt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Portal „Gesetze im Internet“ bereit.
Die energetische Bewertung betrachtet ein Gebäude ganzheitlich. Dabei werden sowohl bauliche Aspekte der Gebäudehülle als auch Anlagentechnik, Wärmeversorgung, Kühlung, Lüftung und erneuerbare Energien berücksichtigt.
Je nach Projekt können unterschiedliche Unterlagen erforderlich sein. Deshalb prüfen wir zuerst Gebäudetyp, Nutzung, Bauvorhaben, Genehmigungsstand und den anzuwendenden Rechtsstand. Anschließend lässt sich festlegen, welche Berechnungen, GEG- beziehungsweise GModG-Nachweise und Abstimmungen erforderlich sind.
Mit den beschlossenen Neuregelungen werden Berechnungsgrundlagen, Nachweisverfahren und Energieausweise schrittweise angepasst. Für die Bearbeitung ist deshalb stets die zum jeweiligen Zeitpunkt geltende Fassung des Gesetzes sowie der anzuwendenden technischen Regeln maßgeblich.
Am Anfang steht die Einordnung des Vorhabens. Dazu gehören Gebäudetyp, Nutzung, energetischer Standard, Planungsstand, der anzuwendende Rechtsstand und die Frage, ob es sich um Neubau, Sanierung oder eine Änderung im Bestand handelt.
Danach prüfen wir die vorhandenen Unterlagen. Dazu zählen zum Beispiel Architekturpläne, Bauteilaufbauten, Angaben zur Anlagentechnik, Lüftungskonzepte, Flächenberechnungen und energetische Zielvorgaben.
Anschließend erstellen wir die erforderlichen Berechnungen und stimmen offene Punkte mit den Projektbeteiligten ab. So entstehen belastbare GEG- oder GModG-Nachweise für Planung, Genehmigung, Bauausführung, Förderanträge und spätere Dokumentationspflichten.
Neben den klassischen Einzelnachweisen regeln das Gebäudeenergiegesetz und künftig das Gebäudemodernisierungsgesetz weitere energetische Anforderungen. Diese können je nach Projekt relevant werden, auch wenn sie keine eigene Leistungsseite besitzen.
Der Primärenergiebedarf berücksichtigt Energieträger, Anlagentechnik und erneuerbare Energien. Damit lässt sich bewerten, ob das Gebäude die jeweils geltenden energetischen Anforderungen erfüllt.
Je nach Vorhaben können Anforderungen an Effizienz, Betriebsweise, Austauschpflichten oder technische Nachweise relevant sein. Deshalb sollte die Anlagentechnik frühzeitig mit der Gebäudeplanung und dem geltenden Rechtsstand abgestimmt werden.
Energetische Anforderungen beeinflussen viele Planungsentscheidungen. Dazu gehören Dämmstandard, Fensterqualität, Wärmebrücken, sommerlicher Wärmeschutz, Heizsystem, Lüftung und die Nutzung erneuerbarer Energien.
Wenn diese Punkte erst spät geprüft werden, können Nachbesserungen teuer und zeitkritisch werden. Eine frühe Abstimmung schafft dagegen Planungssicherheit und erleichtert die Zusammenarbeit zwischen Architektur, TGA-Planung, Bauherrschaft und Förderberatung.
Besonders bei Fördervorhaben ist außerdem wichtig, dass gesetzliche Anforderungen und technische Förderbedingungen zusammen betrachtet werden. Daher verbinden wir die energetische Berechnung bei Bedarf mit unserer Fördermittelberatung und der Energieberatung nach DIN V 18599.
GEG-Nachweise dokumentieren derzeit die Einhaltung der energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes. Nach Inkrafttreten der neuen Regelungen werden entsprechende Berechnungen und Dokumentationen nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz als GModG-Nachweise erstellt. Sie können unter anderem für Genehmigungen, Bauabnahmen, Förderungen und gesetzliche Dokumentationspflichten relevant sein.
Die Anforderungen betreffen Wohn- und Nichtwohngebäude. Sie können sowohl bei Neubauten als auch bei bestimmten Sanierungs-, Erweiterungs- oder Umbauvorhaben im Bestand relevant sein.
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von Gebäudetyp, Nutzung, Projektumfang und geltendem Rechtsstand ab. Typischerweise geht es um Wärmeschutz, Energiebedarf, Wärmebrücken, Anlagentechnik und gegebenenfalls sommerlichen Wärmeschutz.
Die Unterlagen sollten grundsätzlich bereits in der Planungsphase erstellt beziehungsweise vorbereitet werden. So lassen sich die energetischen Anforderungen frühzeitig berücksichtigen und spätere Änderungen vermeiden.
Die Berechnungen und Dokumentationen werden durch entsprechend qualifizierte Fachplaner oder Ingenieure erstellt. Welche Personen ausstellungs- oder nachweisberechtigt sind, kann zusätzlich von den bauordnungsrechtlichen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes abhängen.
Fehlende oder fehlerhafte Unterlagen können Genehmigungen und Bauabnahmen verzögern. Außerdem können behördliche Nachforderungen, Probleme bei Fördermitteln oder zusätzliche Planungs- und Baukosten entstehen.
Ja. Bei bestehenden Gebäuden hängen die Anforderungen insbesondere von Art und Umfang der geplanten Änderungen ab. Neubauten müssen dagegen umfassende Anforderungen an Gebäudehülle, Energiebedarf und Anlagentechnik erfüllen.
Bis zum Inkrafttreten der jeweiligen Neuregelungen werden die Nachweise weiterhin nach dem geltenden Gebäudeenergiegesetz erstellt. Anschließend richten sich die Berechnungen und Dokumentationen nach den jeweils anwendbaren Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes und den dazugehörigen technischen Regeln.
Ja. Energetische Berechnungen bilden häufig die Grundlage für Förderprogramme. Deshalb sollten sie mit den technischen Anforderungen der jeweils in Anspruch genommenen BAFA- oder KfW-Förderung abgestimmt werden.
Gerne prüfen wir für Ihr Projekt, welche GEG-Nachweise beziehungsweise künftig GModG-Nachweise erforderlich sind und in welchem Umfang diese erstellt werden müssen.