Für viele Energieeffizienzmaßnahmen stehen staatliche Zuschüsse, Förderkredite und Tilgungszuschüsse von Bund und Ländern zur Verfügung. Bei vielen Programmen ist hierfür die Einbindung eines eingetragenen Energieeffizienz-Experten erforderlich.
Die ZD Ingenieure GmbH begleitet Sie zuverlässig durch die Förderlandschaft – strukturiert, transparent und abgestimmt auf Ihr Projekt.
Eine frühzeitige Fördermittelberatung ist entscheidend, um technische, wirtschaftliche und förderrechtliche Anforderungen sinnvoll miteinander zu verbinden.
So schaffen wir eine belastbare Grundlage für fundierte Investitionsentscheidungen und eine förderkonforme Projektumsetzung.
Wir begleiten Sie durch den gesamten Förderprozess und übernehmen – soweit im jeweiligen Förderprogramm zulässig – die erforderlichen technischen und organisatorischen Schritte.
Auswahl relevanter Förderprogramme auf Bundesebene

Ergänzend zu den bundesweiten Förderprogrammen bieten die Förderbanken der Bundesländer eigene Zuschüsse, Förderdarlehen und Finanzierungsmöglichkeiten an. Die Programme unterscheiden sich nach Region, Gebäudeart, Antragsteller und Vorhaben. Auch eine Kombination mit BAFA- und KfW-Förderungen muss jeweils im Einzelfall geprüft werden.

Beispiele für regionale Förderangebote im direkten Umfeld:
Die Verfügbarkeit, Zielgruppen und Kombinationsmöglichkeiten regionaler Programme werden für jedes Vorhaben aktuell geprüft.
Förderung auch ohne unmittelbare Umsetzung – je nach Programm Zuschüsse von bis zu 50 %
Die geeigneten Programme hängen von der Gebäudeart, dem Antragsteller, dem Standort und den geplanten Maßnahmen ab. Neben der Bundesförderung für effiziente Gebäude können regionale sowie unternehmensbezogene Zuschuss- und Kreditprogramme infrage kommen.
Grundsätzlich muss die Antragstellung vor einem förderschädlichen Vorhabenbeginn erfolgen. Welche Vertragsabschlüsse vorab zulässig sind und welche Bedingungen dabei eingehalten werden müssen, richtet sich nach dem jeweiligen Förderprogramm.
Bei vielen Förderprogrammen muss ein in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragener Experte die technische Planung, die Einhaltung der Förderanforderungen und die ordnungsgemäße Durchführung bestätigen.
Bestimmte Energieberatungen für Wohn- und Nichtwohngebäude werden mit bis zu 50 % des förderfähigen Beratungshonorars bezuschusst. Zusätzlich gelten je nach Programm, Gebäudeart und Beratungsleistung unterschiedliche Höchstbeträge.
Ein förderschädlicher Vorhabenbeginn kann dazu führen, dass die Förderung nicht bewilligt oder eine bereits erteilte Zusage aufgehoben wird. Deshalb sollten Förderfähigkeit, Vertragsgestaltung und Antragstellung vor Beginn des Vorhabens geklärt werden.
Je nach Maßnahme erfolgt die Antragstellung beim BAFA, bei der KfW oder über einen Finanzierungspartner. Die erforderlichen technischen Bestätigungen werden durch einen Energieeffizienz-Experten oder – soweit zulässig – durch ein Fachunternehmen erstellt.
Eine Kombination kann möglich sein. Dabei müssen jedoch die Kumulierungsregeln, Förderhöchstgrenzen und Vorgaben zur Vermeidung einer Doppelförderung derselben Kosten eingehalten werden.
Nein. Über die Bewilligung oder Kreditzusage entscheidet ausschließlich die zuständige Förderstelle beziehungsweise der Finanzierungspartner. Voraussetzung sind unter anderem vollständige Unterlagen, die Einhaltung aller Förderbedingungen und die Verfügbarkeit der jeweiligen Fördermittel.
Förderprogramme, Fördersätze und technische Anforderungen können geändert, ausgesetzt oder beendet werden. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinien und die Entscheidung der zuständigen Förderstelle. Eine Förderberatung stellt keine Garantie für eine Bewilligung oder Auszahlung dar.
Gerne prüfen wir für Ihr Projekt, welche Förderprogramme infrage kommen und welche Voraussetzungen dabei zu beachten sind.