Für viele Energieeffizienzmaßnahmen stehen staatliche Zuschüsse und zinsgünstige Kredite von Bund und Ländern zur Verfügung.
In den meisten Fällen ist hierfür die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten erforderlich.
Die ZD Ingenieure GmbH begleitet Sie zuverlässig durch die Förderlandschaft – strukturiert, transparent und abgestimmt auf Ihr Projekt.
Eine frühzeitige Fördermittelberatung ist entscheidend, um technische, wirtschaftliche und förderrechtliche Anforderungen optimal miteinander zu verbinden.
So schaffen wir eine belastbare Grundlage für fundierte Investitionsentscheidungen und einen nachhaltigen betrieblichen Mehrwert.
Wir begleiten Sie durch den gesamten Förderprozess und übernehmen –
wo zulässig – alle notwendigen Schritte.
Auswahl relevanter Förderprogramme auf Bundesebene

Ergänzend zu den bundesweiten Förderprogrammen bieten die Förderbanken der Bundesländer zusätzliche Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten für energetische Sanierungen. Diese Programme sind regional unterschiedlich ausgestaltet und können häufig mit BAFA- und KfW-Förderungen kombiniert werden.

Hier als Bespiel einige regionale
Förderprogramme im direkten Umfeld:
Förderungen auch ohne direkte Umsetzung – Zuschüsse bis zu 50 %
Es gibt mehrere Programme auf Bundesebene: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) deckt energetische Sanierungen und Neubauten ab, inklusive Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten über BAFA und KfW.
Ja. Für die meisten Förderprogramme — z. B. BEG-Zuschüsse — muss der Antrag vor Beginn der Maßnahmen eingereicht werden, damit eine Förderung nicht ausgeschlossen wird.
Für viele Förderprogramme — insbesondere für energetische Sanierungen oder Effizienzniveaus — ist ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte notwendig, der die fachliche Planung, Bewertung und Nachweise übernimmt.
Bestimmte Energieberatungen wie der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) oder Wohngebäude-Beratung werden in vielen Fällen mit bis zu 50 % der Beratungskosten gefördert.
Wird der Antrag erst nach Beginn der Maßnahmen gestellt, kann die Förderung verweigert oder rückwirkend ausgeschlossen werden. Daher ist eine frühzeitige Beratung und Antragstellung wichtig.
BEG-Zuschüsse werden teils über das BAFA-Portal (z. B. Einzelmaßnahmen) und teils über die KfW-Bankengruppe (z. B. Effizienzhaus-Programme) beantragt.
In vielen Fällen ist eine Kombination von Zuschuss- und Kreditprogrammen möglich — z. B. Zuschüsse über BAFA und zinsgünstige Kredite über KfW, sofern die jeweiligen Programmbedingungen erfüllt sind.
Nein — die Förderung wird erst mit dem Zuwendungsbescheid offiziell genehmigt. Ohne diesen ist noch keine rechtliche oder finanzielle Zusage vorhanden.
Gerne prüfen wir für Ihr Projekt, welche Förderprogramme in Frage kommen.
Der iSFP-Vorteilsrechner ist auf kleinen Bildschirmen ausgeblendet.
Tipp: Gerät drehen (Querformat) für eine breitere Ansicht.
Vorteilsrechner trotzdem öffnenWie viele Wohneinheiten hat das Beratungsobjekt?
Geplante Investitionen für energetische Sanierungsmaßnahmen pro Jahr
(Berücksichtigt werden ausschließlich förderfähige energetische Maßnahmen gemäß BEG.)
Hinweis*: Für Heizungsmaßnahmen wird kein zusätzlicher iSFP-Bonus innerhalb der BEG-Förderung gewährt
Info
Förderbedingungen können sich ändern.
Die Preise für die iSFP-Erstellung sind pauschal kalkuliert. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie nach Prüfung Ihrer individuellen Rahmenbedingungen.