Die Energieberatung nach DIN V 18599 für Nichtwohngebäude wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Sie richtet sich an Eigentümer, Kommunen und Unternehmen, die energieeffiziente Sanierungen oder Neubauprojekte planen. Ziel ist es, Energieeffizienz und erneuerbare Energien frühzeitig in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und die höchsten Förderquoten zu sichern.
Ein förderfähiges energetisches Konzept nach DIN V 18599 zeigt, wie ein Nichtwohngebäude Schritt für Schritt durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines BEG-Effizienzgebäudes erreicht wird. Auch Neubauberatungen sind förderfähig, wenn sie auf ein BEG-Effizienzhaus-Niveau abzielen.
Die Förderung beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 4.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach der Nettogrundfläche des Gebäudes:
Mit einer qualifizierten Energieberatung nach DIN V 18599 profitieren Sie doppelt: Sie erhalten BAFA-Zuschüsse und legen die Grundlage für weitere Förderprogramme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Die Beantragung der Förderung erfolgt über das BAFA-Portal. Wir unterstützen Sie bei der Beratung, Antragstellung und Umsetzung – vollständig konform zur DIN V 18599 und den aktuellen Förderrichtlinien 2025.