Ein hydraulischer Abgleich stellt sicher, dass alle Heizkörper in einem Heizsystem bedarfsgerecht mit Wärme versorgt werden. Ohne diese Maßnahme kommt es häufig zu Überversorgung in einzelnen Bereichen und zu unzureichender Wärme in weiter entfernten Räumen. Dadurch steigen Energiekosten, während Heizkomfort und Anlagenbetrieb leiden.
Besonders im Gebäudebestand zeigen sich hydraulische Probleme oft erst im Betrieb. Deshalb lohnt sich eine fachliche Prüfung, wenn einzelne Räume schlecht warm werden, Strömungsgeräusche auftreten oder die Vorlauftemperatur dauerhaft sehr hoch eingestellt ist.
Beim Einsatz einer Wärmepumpe ist eine korrekt eingestellte Wärmeverteilung besonders wichtig. Denn niedrige Systemtemperaturen und passende Volumenströme verbessern die Effizienz und können den Stromverbrauch senken.
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude kann der hydraulische Abgleich als Maßnahme zur Heizungsoptimierung gefördert werden. Bei wassergeführten Heizsystemen ist hierfür grundsätzlich ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B oder nach einem anerkannten gleichwertigen Verfahren erforderlich. Weitere Anforderungen bestehen unter anderem hinsichtlich des Gebäude- und Anlagenalters sowie der Gebäudegröße. Die jeweils geltenden Förderbedingungen sollten deshalb vor Projektbeginn geprüft werden.
Weiterführende Informationen zur BEG und zu förderfähigen Einzelmaßnahmen stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereit.
Verfahren A ist ein vereinfachtes Berechnungsverfahren, das auf pauschalen Annahmen und standardisierten Kennwerten beruht. Es kann außerhalb von Fördervorhaben bei bestimmten kleineren und hydraulisch einfachen Heizsystemen eingesetzt werden.
Hinweis: Für eine Förderung im Rahmen der BEG reicht Verfahren A grundsätzlich nicht aus. Hier ist bei wassergeführten Heizsystemen in der Regel ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B oder nach einem anerkannten gleichwertigen Verfahren erforderlich.
Verfahren B basiert auf einer raumweisen Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 und bietet eine hohe Genauigkeit. Es berücksichtigt wichtige Parameter des Gebäudes und der Heizungsanlage.
Dadurch entstehen nachvollziehbare Einstellwerte für Ventile, Pumpen und Heizflächen. Gleichzeitig lässt sich die Maßnahme besser dokumentieren, was insbesondere bei Fördervorhaben und späteren Optimierungen hilfreich ist.
Eine Prüfung ist sinnvoll, wenn Heizkörper ungleichmäßig warm werden, einzelne Räume überversorgt sind oder die Anlage mit unnötig hohen Temperaturen betrieben wird. Außerdem kann sie bei Sanierungen, beim Heizungstausch oder bei der Vorbereitung einer Wärmepumpe wichtig sein.
Bei der Inbetriebnahme einer neu eingebauten wassergeführten Heizungsanlage ist der hydraulische Abgleich in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten gesetzlich vorgeschrieben. Dabei ist ein Berechnungsverfahren nach Verfahren B oder ein anerkanntes gleichwertiges Verfahren anzuwenden.
Die Maßnahme lässt sich häufig mit weiteren Leistungen verbinden. Dazu gehören zum Beispiel die Fördermittelberatung, die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten oder die energetische Bewertung im Rahmen von GEG-Nachweisen.
Sie kann unnötig hohe Vorlauftemperaturen reduzieren, den Energieverbrauch senken, den Heizkomfort verbessern und Strömungsgeräusche in der Heizungsanlage verringern.
Eine allgemeine Pflicht besteht nicht für jedes Bestandsgebäude. Bei der Inbetriebnahme neu eingebauter wassergeführter Heizungsanlagen ist der hydraulische Abgleich jedoch in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus kann er aufgrund von Förderbedingungen oder anderen technischen Anforderungen erforderlich sein.
Bei der BEG-Förderung von Heizungsoptimierungen ist bei wassergeführten Heizsystemen grundsätzlich ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B oder nach einem anerkannten gleichwertigen Verfahren erforderlich. Auch bei weiteren Fördervorhaben können entsprechende Nachweise verlangt werden.
In vielen Bestandsgebäuden ist die Umsetzung ohne größere Umbauten möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass Heizkörper, Ventile und Rohrnetz grundsätzlich geeignet sind.
Typische Anzeichen sind ungleichmäßig warme Heizkörper, hohe Vorlauftemperaturen, Strömungsgeräusche oder steigende Heizkosten trotz unverändertem Nutzerverhalten.
Die Berechnung und Einstellung sollte durch qualifizierte Fachbetriebe oder Fachplaner erfolgen. Eine fachgerechte Auslegung ist entscheidend für Heizkomfort, Anlagenbetrieb und Dokumentation.
Langfristig können geringere Heizkosten, eine reduzierte Belastung der Heizungsanlage, ein höherer thermischer Komfort und eine bessere Grundlage für weitere Effizienzmaßnahmen entstehen.
Ein hydraulischer Abgleich ist eine vergleichsweise kleine Maßnahme mit großer Wirkung – für Heizkomfort, Betriebskosten und den effizienten Betrieb Ihrer Heizungsanlage oder Wärmepumpe.
Gerne prüfen wir für Ihr Projekt, welche Art der Heizungsoptimierung im Bestand erforderlich ist.
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