Achtung: Die Beratungskosten des Individuellen Sanierungsfahrplans werden bei Nichtwohngebäuden leider nicht gefördert. Wenn Sie eher eine geförderte Energieberatung wünschen, empfehlen wir Ihnen eine der folgenden Energieberatungen: Energieberatung nach DIN EN 18599, Energieaudit nach DIN V 16247
Achtung: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Nicht-KMU und freiberuflich Tätige können innerhalb von vier Jahren nur einmal eine geförderte Energieberatung nach Nummer 5. 2 der Richtlinie in Anspruch nehmen. Für alle anderen Antragsteller nach Nummer 6 der Richtlinie sowie Nicht-KMU mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund (unmittelbare oder mittelbare Beteiligung einer oder mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften mit insgesamt mehr als 50 % sind mehrere Beratungen für verschiedene Nichtwohngebäude förderfähig.