Energieaudit oder Energiemanagementsystem?

Energiedienstleistungsgesetz EDL-G:

Seit 2015 müssen alle Unternehmen, die per EU-Definition nicht der Kategorie der „Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)“ zuzuordnen sind, ein Energieaudit durchführen. Diese Pflicht gilt unabhängig von der jeweiligen Branche, dem Tätigkeitsfeld und der Rechtsform des Unternehmens.

Wer muss ein Energieaudit verpflichtend durchführen?

Alle Großunternehmen (Nicht-KMU), die bisher kein Energie- oder Umweltmanagementsystem eingeführt haben, müssen alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen. Zur Durchführung des Energieaudits wird konkret auf den Standard der DIN EN 16247-1 verwiesen.

Wird ein Energieaudit nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchgeführt, kann das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 EUR aussprechen.

Möchten Sie bei Strom- und Energiesteuer sparen?

Um Steuerentlastungen zu erhalten ist seit dem 01.01.2013 ein Energieaudit nach der Norm DIN EN 16247-1 für KMU des produzierenden Gewerbes verpflichtend.

Kleine und mittlere Unternehmen, die im Rahmen des Spitzenausgleichs, Energiesteuergesetzes und Stromsteuergesetzes (§55 EnStG bzw. §10 StromStG) Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen möchten, müssen jährlich ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen oder ein alternatives System nach Anlage 2 SpaEfV einführen.

Nicht-KMU des produzierenden Gewerbes müssen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nachweisen, um von den o.g. Steuerentlastungen zu profitieren.

Ablauf des Energieaudits

Das Energieaudit ist eine systematische Inspektion und Analyse der Energienutzung und des Energieverbrauchs eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren.

Ihr individuelles Angebot anfordern

Für Ihr individuelles Angebot benötigen wir einige Energieverbrauchsdaten. Dafür wird sich ein Projektleiter von
ZD Ingenieure Berlin bei Ihnen melden und diese mit Ihnen klären. Anschließend erhalten Sie Ihr Angebot. Nach der Beauftragung kann es losgehen.

Vorgehen beim Energieaudit

Bei der Auftaktbesprechung werden alle wichtigen Fragen geklärt, die das Audit betreffen. Folgend stellen Sie dem Auditor die vorliegenden Energieverbrauchsdaten vom letzten Jahr und die vorhandenen Energieverbraucher Ihres Unternehmens zur Verfügung. Nach kurzer Prüfung der Detaillierung bestehender Verbrauchsdaten können ggf. zusätzliche Messungen vorgenommen werden.

Die Begehung vor Ort dient vor allem dazu die Anlagendaten zu erfassen, aber auch ein Verständnis für die energierelevanten Arbeitsabläufe und den Energieverbrauch zu gewinnen. Nach Abschluss aller Messungen werden die Daten analysiert. Daraus werden Empfehlungen zur Energieeffizienzverbesserungen erarbeitet.

Bei der Präsentation werden Ihnen die Ergebnisse des Audits vorgestellt und Sie erhalten Ihren Energieauditbericht. Wir empfehlen hier alle an dem Audit beteiligten Personen über die gewonnenen Erkenntnisse zu informieren.

Bei eventuellen Rückfragen der BAFA zu Ihrem Energieaudit helfen wir gerne weiter.

Ihr Audit muss unabhängig und von qualifizierten oder akkreditierten Experten durchgeführt werden. Wir besitzen diese Qualifikation und sind in der öffentlich geführten Liste beim BAFA eingetragen.

ZD Ingenieure Berlin begleitet Ihr Unternehmen über das Audit hinaus

Angebot anfordern

Energieberatung nach DIN 18599

Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.

Gegenstand der Förderung

Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).
Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.

Höhe der Förderung

Die Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:

  • Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 1.700 Euro;
  • Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 5.000 Euro;
  • Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 8.000 Euro.

 

Antragsberechtigt sind:

  • Kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise) Kommunale Zweckverbände nach dem jeweiligen Zweckverbandsrecht. Die Mitglieder dürfen ausschließlich inländische kommunale Gebietskörperschaften sein, Gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland. Zur Ermittlung der Mitarbeiterzahl, des Jahresumsatzes und der Bilanzsumme siehe KMU-Handbuch der Europäischen Union.
  • Nicht-KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, deren Gesamtenergieverbrauch gemäß § 8 Absatz 4 EDL-G über alle Energieträger hinweg im Jahr höchstens 500.000 kWh beträgt. Diese Einschränkung gilt nicht für gemeinnützig tätige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und deren Einrichtungen sowie Stiftungen im Sinne des Körperschaftssteuergesetzes, auch wenn diese im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme einer Energieberatung als Nicht-KMU zu behandeln sind.

Energiemanagementsystem DIN EN ISO 50001

Mit einem Energiemanagementsystem (EnMS) wird die Energieeffizienzsteigerung zu einem Unternehmensziel, das speziell in der Industrie eine komplexe Aufgabe darstellt. Durch die politischen Rahmenbedingungen und die steigenden Energiekosten hat das Thema EnMS grundlegend an Bedeutung gewonnen.

Wir unterstützen Sie bei der Implementierung Ihres EnMS nach DIN EN ISO 50001 bis zur Zertifizierung und darüber hinaus bei der kontinuierlichen Verbesserung.

Unser Leistungsangebot:

Gerne unterstützen wir Sie mit einem für Sie passenden Angebot aus unserem Leistungsspektrum.

    • Begleitung zur erfolgreichen Zertifizierung
    • Energetische Bewertung (Analyse, Messung, technische Umsetzung, Wirksamkeitsprüfung)
    • Bewertung der energetischen Leistung durch EnPI
    • Aktualisierung des Rechtskatasters
    • Durchführung interner Audits
    • Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter
    • Durchführung / Begleitung von Energieteamsitzungen
    • Begleitung bei (Re-) Zertifizierungsmaßnahmen
    • Beratung des Energiemanagementbeauftragten zum Thema Energieeffizienz
    • Unterstützung des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP)

Es gibt auch Fördermöglichkeiten für Energiemanagementsysteme. Gerne überprüfen wir Ihren individuellen Anspruch auf Fördermittel im Detail.

Für ein unverbindliches Gespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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